Gemeinden der Region
Enzkreis -  20.04.2020
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Landesverordnung trifft viele Unternehmer hart – Auch Kaufhaus Sämann in Mühlacker darf nicht öffnen

Mühlacker/Enzkreis. Eigentlich war im Mühlacker Kaufhaus Sämann sowie in der Vaihinger Niederlassung alles für eine Wiedereröffnung am Montag vorbereitet. Doch die jüngsten Corona-Verordnungen der baden-württembergischen Landesregierung, die am Freitagabend beschlossen wurden, haben dem Familienunternehmen einen dicken Strich durch die Rechnung gemacht.

Der Antrag auf Wiedereröffnung ist bis auf weiteres abgelehnt worden. Laut Geschäftsführer Klaus Sämann habe ihm das Mühlacker Ordnungsamt am Samstag mitgeteilt, dass eine Eröffnung beider Kaufhäuser für Montag untersagt sei. Als Grund dafür wurde geltend gemacht, dass die Landesregierung beschlossen habe, die Begrenzung auf eine erlaubte Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmeter explizit so auszulegen, dass eine Verkleinerung der Verkaufsflächen bei einzelnen Geschäften nicht gestattet sei.

Das Mühlacker Unternehmen hatte ursprünglich für Montag eine Art „Wechselprinzip“ geplant. Danach hätte einmal das Erdgeschoss, mal das erste und mal das zweite Obergeschoss den Kunden zur Verfügung stehen sollen. Auf diese Weise, erläutert Brigitte Sämann von der Geschäftsleitung, wäre die geöffnete Verkaufsfläche nie größer als die erlaubten 800 Quadratmeter gewesen. Über eine Eingangskontrolle mit Abstandsregelung und die erforderlichen Hygienemaßnahmen habe man für einen begrenzten Zutritt sorgen wollen. „Die Enttäuschung ist jetzt natürlich riesig, dass alles ganz anders gelaufen ist“, sagt Sämann. Sie teile zwar die Einschätzung der Landesregierung, dass vor allem in Ballungszentren während der Corona-Krise Menschenansammlungen verhindert werden müssten. „In einem Mittelzentrum wie Mühlacker herrschen aber andere Verhältnisse“, gibt Brigitte Sämann zu bedenken und hofft, dass in den kommenden Tagen vielleicht doch noch die Öffnungserlaubnis unter Auflagen erteilt wird. „Zum Glück haben wir seit Wochen eine Notbesetzung im Geschäft eingerichtet, um für unsere Kunden zumindest telefonisch erreichbar zu sein“, hält sie fest.

Spielwargengeschäft und Sportgeschäft öffnen

Andere Läden in Mühlacker konnten hingegen am Montag wieder öffnen. Zu ihnen zählen beispielsweise das Spielwarengeschäft Heugel oder das Sportgeschäft Bandle. „Man merkt, dass die Menschen sich freuen, wieder shoppen gehen zu können“, sagt Annette Bandle. In ihrem gleichnamigen Laden begrüßte sie am Montag bereits viele Kunden, die sich auch vorbildlich an die Abstandsregeln hielten. Ihre Öffnungszeiten bleiben wie gewohnt: Montag bis Freitag von 9 bis 18.30 Uhr und samstags von 9 bis 14 Uhr.

Andernorts herrscht dagegen Unmut: Rüdiger Völkle beispielsweise versteht die Welt nicht mehr. Für den Inhaber des gleichnamigen Königsbacher Möbelhauses ist nicht nachvollziehbar, was die Landesregierung festgelegt hat, warum Läden öffnen dürfen, wenn sie weniger als 800 Quadratmeter haben und geschlossen bleiben müssen, wenn die Fläche darüber liegt. Weil sein Möbelhaus zu viel Fläche hat, ist bei Völkle die Eingangstüre am gestrigen Montag fest verschlossen. Im Inneren stehen zwar schon Mundschutz und Desinfektionsmittel bereit, aber die Menschen müssen immer noch draußen bleiben. „Wir könnten aufgrund unserer Größe die Kundenströme doch noch besser entzerren“, sagt Völkle und berichtet, er habe vor Corona durchschnittlich zwischen 20 und 25 Kundengruppen bei sich im Möbelhaus gehabt – über den Tag verteilt. „Wie soll ich da eine gesundheitliche Gefährdung darstellen?“, fragt der Inhaber und verweist auf die vielen, weit voneinander entfernt stehenden Beratungsplätze.

Mehr über die Auswirkungen des Öffnungsverbots in der Region lesen Sie am Dienstag, 21. April 2020, in der „Pforzheimer Zeitung“ oder im E-Paper auf PZ-news.

Autor: Peter Hepfer, Laura Cichecki und Nico Roller