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Verkehr -  23.08.2019
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Leserfrage: Dürfen Baufahrzeuge auf öffentlichen Straßen fahren?

Dürfen Baufahrzeuge auf öffentlichen Straßen fahren? Diese Frage beschäftigt PZ-Leser Erich Rau aus Neulingen, genauso wie die Themen Versicherungspflicht von Baumaschinen, Haftung und ob diese auf Feldwege ausweichen müssen. Die PZ hat nachgefragt.

Baufahrzeuge, wie beispielsweise Radbagger und Radlader, die bis zu 20 Stundenkilometern schnell fahren, sind nicht zulassungspflichtig und dürfen sich im öffentlichen Raum bewegen, sagt Jürgen Hörstmann, Pressesprecher des Landratsamtes Enzkreis. Er erläutert weiter: „Baufahrzeuge gelten somit auf der Straße als reguläre Verkehrsteilnehmer und müssen deshalb nicht auf parallel zur Straße verlaufenden asphaltierten Feldwegen oder Ähnlichem ausweichen, auch wenn der Verkehrsfluss beeinträchtigt wird“. Anhänger, die zum Beispiel zum Transport von Kompressoren genutzt werden, müssen genauso wie Baufahrzeuge mit einer Geschwindigkeit über 20 Stundenkilometern zugelassen und ebenfalls vom TÜV geprüft werden. Da Fahrzeuge bis zu 20 Stundenkilometern nicht zulassungspflichtig sind, müssen diese nicht zwangsweise versichert werden. Laut Hörstmann sollten Bauunternehmen allerdings die im Rahmen ihrer Tätigkeiten notwendigen Versicherungen aufweisen können, wenn sie nicht selbst für Schäden aufkommen wollen. Sollte es zu einem Unfall kommen, haftet der Schadensverursacher beziehungsweise die entsprechende Versicherung, so Hörstmann.

Autor: David Schober