Leserfrage: Erdaushub auf Wiese entsorgt – Darf man sein Grundstück so einfach auffüllen?
Bereits vor den Sommerferien waren einem PZ-Leser die Ablagerungen von Erdaushub auf einem privaten Grundstück oberhalb der Straße von Birkenfeld nach Gräfenhausen bei der sogenannten Klemmerkurve aufgefallen. „Darf man sein Grundstück so einfach mit Aushub auffüllen?“, fragte der Leser.
Nein, man darf nicht. Das ergab die Antwort der Birkenfelder Gemeindeverwaltung auf die Nachfrage von Gemeinderat Joachim Wildenmann (Grüne) bei der jüngsten Sitzung des Gremiums. Natur- und bodenschutzrechtlich sei eine solche Verschlechterung des Untergrunds nicht zulässig. Das Wiesengelände sei unter Umweltschutzgesichtspunkten diesbezüglich geschützt.
Auf rund 25 Lastwagenladungen schätzt ein Beobachter die Menge. Bei einer Deponiegebühr von 26 Euro netto hätte sich der Verursacher durch die illegale Entsorgung also knapp 3500 Euro gespart, rechnet er vor. Der Plan sei dem Anschein nach gewesen, den Aushub einzuebnen und ihn anschließend mit dem beiseite geräumten Mutterboden wieder zu überdecken. Mutmaßungen Ortskundiger gehen in die Richtung, dass der Aushub von der Parkplatzerweiterung einer Firma auf einem Grundstück stammen könnte, das ebenfalls dem Besitzer des Geländes gehöre, auf dem das Material dann abgeladen wurde.
Bürgermeister Martin Steiner erklärte dazu, dass das Landratsamt von der Gemeinde bereits vor Wochen über die Angelegenheit informiert worden sei. Es sei ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, eine Frist zur ordnungsgemäßen Entsorgung gesetzt und eine Strafe verhängt worden – PZ-Informationen nach im hohen dreistelligen Bereich. Das Amt für Baurecht und Naturschutz der Enzkreises wollte sich dazu nicht äußern.
Steiner erklärte bei der Gemeinderatssitzung, seiner Information nach sei der Erdaushub bereits wieder „zurückgebaut“, sprich entfernt worden. Dass dem nicht so ist, stellte Wildenmann Ende vergangener Woche fest und informierte neben der Gemeinde auch die PZ: „Die Erde oberhalb der Klemmerkurve ist immer noch da!“ Die Gemeinde reagierte prompt: „Wir haben den Verursacher erneut aufgefordert, den Aushub zu entfernen und ihm eine Frist gesetzt“, so Steiner. Bis in zwei Wochen müsse das Material weg sein, sonst drohe erneut ein Zwangsgeld im mittleren dreistelligen Bereich.