Leserfrage: Ist die Teilnahme am Mikrozensus wirklich verpflichtend?
Neulingen/Enzkreis. Cornelia Augenstein aus Neulingen ist sauer. Sie soll gegen ihren Willen am Mikrozensus teilnehmen. Sie sieht ihre Privatsphäre verletzt und möchte auch nicht ihre wertvolle Freizeit für die umfangreichen Fragebögen opfern.
Um es vorwegzunehmen: Wer – aus welchen Gründen auch immer – die Mitarbeit verweigert, muss sich auf ein Zwangsgeld einstellen. Freikaufen kann man sich dadurch nicht. Das Zwangsgeld ist vielmehr eine Strafe auf dem amtlichen Weg, die Teilnahme am Mikrozensus definitiv zu erzwingen. Wenn man das erkennt, sollte man womöglich den komfortablen Weg der Teilnahme einschlagen – und sich helfen lassen. In der Tat sind die zahllosen Bögen nicht unkompliziert, weshalb der sogenannte Erhebungsbeauftragte per Termin ins Haus kommt, um die Unterlagen gemeinsam auszufüllen. Allerdings ist genau das, was viele Betroffene nicht wollen: fremden Menschen die Tür ins traute Heim zu öffnen.
Beim Statistischen Landesamt (Stala) wird unterstrichen: „Sie werden innerhalb von fünf Jahren bis zu viermal im Rahmen des Mikrozensus befragt.“ Im Klartext: Die Erhebungsperson, so man sie denn ins Haus kommen lässt, wird bald zur vertrauten Personen. Möchte man die Unterlagen lieber selber ausfüllen, darf kein Fehler gemacht werden, denn die Bögen sollen maschinenlesbar ausgewertet werden können. Reibungsfrei und damit zeitlich am schnellsten läuft es deshalb mit der Hilfe des Erhebungsbeauftragten. 2019 werden in Baden-Württemberg übrigens 51.000 Haushalte aus über 900 Kommunen befragt. Warum ausgerechnet mein Haushalt? So lautet oft die verärgerte Frage. Beim Stala verweist man auf ein mathematisches Zufallsverfahren, bei dem „Gebäude beziehungsweise Gebäudeteile gezogen werden“. Die Erhebungsbeauftragte ermitteln dann vor Ort, wer in den jeweiligen Haushalten wohnt.
Im Internet unter www.statistik-bw.de/DatenMelden/Mikrozensus/ werden zahlreiche Fragen beantwortet.
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