Gemeinden der Region
Leserfrage -  20.06.2018
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Leserfrage: Wer trägt die Tierarzt-Kosten für verletzte Fundtiere?

Schömberg. Es war Ende Mai, als Wolfgang Fohmann mit seinem Auto von Höfen in Richtung Schömberg unterwegs war: Plötzlich entdeckte der 76-Jährige am Ortseingang von Langenbrand eine angefahrene Katze am Fahrbahnrand. Der Rentner, der selbst zwei Katzen hat, handelte sofort: Er hielt an und brachte den verletzten Kater zum Tierarzt – aber die Verletzungen waren zu schwer: Das Tier musste eingeschläfert werden. Nun hat der Schömberger eine Rechnung des Arztes bekommen: 120 Euro soll er für die Behandlung bezahlen. Der Mann fragt: „Kann es wirklich sein, dass ich für die Kosten aufkommen muss?“

Bei der Kostenübernahme kommt es zunächst darauf an, ob das Tier einen Besitzer hat, also ein sogenanntes Fundtier ist. Fundtiere müssen eigentlich der Gemeinde übergeben werden, die dann entweder die Unterbringung im Tierheim oder eine tierärztliche Behandlung veranlasst – und dafür aufkommt. Wenn der Finder das Tier direkt zum Tierarzt bringt, muss die Behandlung des Tieres unaufschiebbar sein. In diesem Fall ist ebenfalls die Gemeinde für die Kosten zuständig. Falls der Besitzer des Tieres ermittelt werden kann, holt sich die Gemeinde die Ausgaben bei ihm zurück.

Etwas anders sieht es bei einem herrenlosen Tier aus. Für diese Tiere ist die Gemeinde nur zuständig, wenn sie die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden – und muss die Kosten für eine Unterbringung im Tierheim tragen.

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Autor: Sabine Mayer-Reichard