Leserfrage: Wieso kann man im Bus nicht stets sein Fahrrad mitnehmen?
Ein Leser aus Bieselsberg möchte auf dem Arbeitsweg etwas für seine Fitness und die Umwelt tun. Also möchte er morgens mit dem Rad runter an den Kupferhammer in Pforzheim, um dort in den Bus der Linie 666 nach Tiefenbronn einzusteigen. Doch als Radler fühlt er sich von den Mitnahmekriterien des Verkehrsverbundes Pforzheim-Enzkreis (VPE) ausgeschlossen.
Der Grund ist einfach: Die Fahrradmitnahme in Bussen ist zwar möglich, allerdings nur eingeschränkt. Montags bis freitags ab 19 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ohne zeitliche Einschränkung ist eine Mitfahrt denkbar. Freilich auch nur bis zu einer höchstzulässigen Anzahl von zwei Fahrrädern und wiederum auch nur dann, wenn der Platz im Bus dies überhaupt zulässt. Denkbar wäre einschränkend etwa, dass sich bereits Personen mit Kinderwagen oder Rollatoren, die Platz benötigen, im Bus vorhanden sind, wenn der Radler mit seinem Gerät zusteigen will.
Im vorliegenden Fall ist Südwestbus für die Linie 666 zuständig, wobei ein Bus der Firma Klingel die Fahrt ausführt. Südwestbus wiederum ist ein Unternehmen der Deutschen Bahn. Presseauskünfte erteilen die Sprecher der DB in Stuttgart. Dort verweist man auf die Kriterien des VPE. Diese seien im Internet für jeden einsehbar und sowohl für Busse als auch Bahnen klar formuliert, wobei sich die einzelnen Bedingungen je nach Bahnanbieter unterscheiden.
Grundsätzlich weisen Busunternehmen anlassbezogen immer wieder auch auf die Sicherheitsbestimmungen hin. Dies insbesondere dann, wenn etwa Busse im Schienenersatzverkehr (SEV) besonders nachgefragt sind. Beim SEV ist die Mitnahme von Fahrrädern in der Regel überhaupt nicht möglich, so etwa aktuell beim SEV von Abellio zwischen Mühlacker und Bietigheim. Darauf wird im Internet ausdrücklich hingewiesen. Auch kann es vorkommen, dass Eltern mit einem Kinderwagen nicht einsteigen können, wenn der Busfahrer die Befürchtung hegt, dass die Sicherheit nicht gewährleistet ist. Egal ob Fahrräder oder Kinderwagen: In den Bussen gibt es hierzu eigens vorgesehene Bereiche, die so angelegt sind, dass sich – etwa bei einem Bremsvorgang – die Gefährte nicht selbstständig machen können, um als gefährliches Geschoss durch den Mittelgang des Busses zu fliegen. In letzter Konsequenz muss der Busfahrer entscheiden, was in der konkreten Situation möglich ist. Gleichwohl wird man künftig überlegen müssen, ob es nicht auch tagsüber sinnvoll sein könnte, die Mitnahme von Radlern in Bussen zu ermöglichen. Womöglich müssten hierzu aber die Fahrzeuge so modifiziert werden, dass mehr Raum für gesicherte Abstellplätze geschaffen werden. Das wiederum würde zulasten von Sitzplätzengehen, wenn keine Außenaufhängungen gewollt sind, was übrigens in anderen Ländern bereits praktiziert wird.