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Karlsruhe -  05.04.2026
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Mafia-Experte Bellardita zum Kampf der Regierung gegen Organisierte Kriminalität: „Bei den ganz großen Fischen wird der Aktionsplan wenig bewirken“

Karlsruhe/Berlin. Besserer Informationsaustausch, leichterer Einzug von Vermögen, gemeinsame Ermittlungsgruppen und ein Kompetenzzentrum von Zoll und Bundeskriminalamt – das Bundeskabinett hat Ende Februar einen von Finanz-, Innen- und Justizministerium gemeinsam entworfenen „Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität“ beschlossen. Was auf dem Papier super klingt, hat in der Praxis seine Tücken, sagt der Karlsruher Richter und Mafia-Experte Alessandro Bellardita, der auch als Staatsanwaltschaft schon mit Organisierter Kriminalität zu tun hatte. Im PZ-Interview deckt er die Schwachpunkte auf.

Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität
Anlässlich der Vorstellung des Aktionsplans gegen Organisierte Kriminalität zeigte der Zoll in Berlin beschlagnahmte Drogen, Waffen und gefälschte Waren. Foto: picture alliance/dpa

Pforzheimer Zeitung: „Gamechanger“, „Zeitenwende“ – der Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität wurde mit markigen Worten vorgestellt. Hält er auch, was die drei zuständigen Ministerien versprechen?

Alessandro Bellardita: Ob der Aktionsplan ein „Gamechanger“ wird, müssen wir abwarten – und zwar nicht zwei, drei Monate, sondern wahrscheinlich eher drei, vier Jahre. Zuerst müssen die entsprechenden Vorschriften im Strafgesetzbuch, in der Strafprozessordnung oder in Verwaltungsvorschriften umgesetzt werden. Dann müssen die Koordinierungsstellen eingerichtet werden und sich einarbeiten.

Dass aber Finanz-, Justiz- und Innenministerium erstmals überhaupt koordiniert vorgehen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ich bin nur sehr kritisch, was die angekündigten Einzelmaßnahmen angeht.

„Der Rechtsstaat verschärft die Gangart und er lässt sich nicht mehr auf der Nase herumtanzen.“

Kampfansage von Finanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) bei der Vorstellung des Aktionsplans der Bundesregierung gegen Organisierte Kriminalität.

Eine engere Zusammenarbeit von Zoll und Bundeskriminalamt, ein neues Kompetenzzentrum, gemeinsame Ermittlungsgruppen, gegenseitiger Zugriff auf Daten – sind das nicht die richtigen Mittel?

Doch schon. Aber das klingt, als ob es bereits eine ressortübergreifende Zusammenarbeit gegeben hätte, die jetzt eben noch verbessert werden soll. Das ist aber nicht so. Bisher gab es ein strenges Ressortdenken: Der Zoll machte seine Aufgaben, das Bundeskriminalamt kochte wiederum das eigene Süppchen. Da muss erst mal ein Umdenken auf allen Ebenen her, um dieses große Versprechen am Ende halten zu können.

Datenaustausch, systematische KI-Auswertung – es sollen ja ganz viele neue Ermächtigungsgrundlagen geschaffen werden – aber noch wichtiger ist, dass die dann auch in die Tat umgesetzt und genutzt werden – damit diese Koordination zu neuen Ermittlungsverfahren führt. Da bin ich sehr skeptisch, weil dafür auf jeden Fall auch mehr Personal nötig wäre – und davon war bisher eher nicht die Rede.

„Wir ändern heute schlichtweg die Spielregeln.“

Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) sieht in der Beweislastumkehr – nach der Betroffene künftig im Zweifelsfall nachweisen müssen, dass sie das verwendete Geld aus legalen Quellen haben – eine „Zeitenwende“ auch in der inneren Sicherheit.

Das klingt, als ob sie auf dieser Basis nicht unbedingt die ganz großen Schläge gegen die Organisierte Kriminalität erwarten…

Was dieser Aktionsplan wahrscheinlich eher bewirken wird, ist, dass mehr Verfahren im kleinkriminellen Bereich tatsächlich auch mit Erfolg durchgeführt werden.

Aber was so die ganz großen Fische, die Hintermänner angeht, wird dieser Aktionsplan mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht viel bewirken können.

Der Deutsche Richterbund bemängelt, Strafverfolgungsbehörden seien chronisch unterbesetzt und technisch schlecht ausgestattet. 2000 Staatsanwälte fehlten. Welche Probleme müssen in der Justiz angegangen werden, um sie fit für den Kampf gegen Organisierte Kriminalität zu machen?

Meines Wissens gibt es auf staatsanwaltschaftlicher Ebene zum Beispiel keine Bemühungen, eine bundesweite Koordinierungsstelle zu schaffen. So bleibt das Problem, dass lokale Staatsanwaltschaften, die meist sowieso überlastet sind, mit Riesenverfahren zugeschüttet werden. Wir bräuchten deshalb auf Bundesebene eine Zuständigkeit für die Generalbundesanwaltschaft, die dann endlich auch Organisierte Kriminalität – national wie international – verfolgen kann.

Sind von der Gesetzgebungsseite die Weichen richtig gestellt für einen effektiven Kampf gegen organisierte Kriminalität?

Leider nein – und das ist meine größte Kritik. An der Stelle spreche ich als ehemaliger Staatsanwalt aus Erfahrung. Die Bildung einer kriminellen Organisation ist immer noch ein Vergehen, die drohende Strafe zu gering. Daraus muss dringend ein Verbrechenstatbestand werden mit einer Rechtsfolge von einem bis 15 Jahren Freiheitsstrafe. Sonst ist alles, was im Aktionsplan angekündigt ist, zwar gut gemeint, wird effektiv aber nicht zu einer erfolgreichen Bekämpfung von Organisierter Kriminalität führen. Aktuell wird sich bei solchen Fällen jeder Staatsanwalt fragen: Warum sollte ich jetzt zwei, drei Jahre ermitteln, wenn am Ende vielleicht sogar nur Bewährungsstrafen rauskommen.

„Clans und Kartellen geht es letztlich um eine Machtprobe mit dem Staat.“

Beim Aktionsplan gehe es um nichts weniger als die Verteidigung des Rechtsstaats, sagt Justizministerin Stefanie Hubig (SPD). Die Verbrechensbekämpfung müsse deshalb auf der Höhe der Zeit sein.

Um Geldwäsche zu erschweren, soll es eine Beweislastumkehr geben: Wer investiert, muss im Zweifel nachweisen, dass das Geld aus sauberen Quellen stammt…

Leider müssen wir in der Praxis immer wieder feststellen, dass die Umlenkung von Ermittlungsverfahren in Richtung Geldwäsche überhaupt nichts bringt. Das sind Fälle, bei denen man am Ende sehr unzufrieden ist, weil die Beweisführung sehr schwierig ist und oft kaum was rauskommt, wenn die Leute nicht gerade gestehen.

Dabei klang der Ansatz des Aktionsplans „Folge der Spur des Geldes“eigentlich ganz erfolgversprechend…

Der Ansatz „Follow the money“ ist aus den 1980er-Jahren. Dieser Ansatz ist damals natürlich sehr effizient gewesen, aber wir leben im Jahr 2026. Anders als damals ist es jedem Kriminellen heute möglich, jedes Kapitalvermögen zu verschleiern und anonym per Bitcoin von A nach B zu bewegen. Da muss man heute früher ansetzen: Wenn eine Person in den Fokus gerät, bei der ein Missverhältnis zwischen regelmäßigen Einkünften und Vermögen besteht, muss das Kapital eingezogen werden können, ohne eine konkrete Tat nachzuweisen. Insofern ist die Beweislastumkehr schon ein sehr guter Ansatz. Das gibt es in Italien schon seit etwa 40 Jahren und das hat da gefruchtet. Aber jetzt kommt das Entscheidende: Man muss überhaupt erst einmal die betreffenden Personen und den Anfangsverdacht auf illegales Vermögen und die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung finden. Da ist bisher zu wenig gemacht worden – und im Aktionsplan ist diesbezüglich auch nichts geregelt.

Solange zwar unheimlich viele Daten gesammelt, aber nicht ordentlich ausgewertet werden, weil zum Beispiel Schwerpunktstaatsanwaltschaften auf Landesebene fehlen, wird es am Ende des Tages auch nicht mehr Verfahren und Verurteilungen in dem Bereich geben.

Hatten die verantwortlichen Ministerien beim Entwurf des Aktionsplans die Mafia ausreichend im Blick?

Leider nein. Das Wort Mafia wird ja eigentlich gar nicht verwendet. Dabei haben wir ein Riesenproblem mit mafiösen Vereinigungen. Seit Langem wird vermutet, dass die italienische Mafia, vor allem die kalabrische ’Ndrangheta, an erster Stelle steht, was den Kokain-, Heroin- und inzwischen auch den Fentanylhandel angeht – und zwar nicht nur in Deutschland, sondern auch in Belgien oder Holland, wo sie schon vorhandene kriminelle Strukturen dafür nutzt.

Italienische Experten schätzen, dass die ’Ndrangheta allein mit dem Kokaingeschäft jährlich einen Umsatz von 30 bis 50 Milliarden Euro macht – und davon in Deutschland zwischen 10 und 20 Milliarden jährlich reinwäscht. Wenn das Bundesinnenministerium beim Schaden durch Organisierte Kriminalität in Deutschland pro Jahr nur von rund 2,7 Milliarden Euro ausgeht, ist das wirklich im absolut untersten Bereich und eigentlich wenig realistisch.

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Ermittlungsverfahren wurden laut Bundeskriminalamt zuletzt jährlich gegen Banden geführt, die hinter der Organisierten Kriminalität stehen. 2024 standen demnach 7000 Tatverdächtige und knapp 300 mutmaßliche Gewaltverbrechen im Fokus.

Hätten die Ministerien bei der Ausgestaltung und Umsetzung des Aktionsplans von Italien lernen können?

Auf jeden Fall. Zum einen gibt es dort eine nationale Anti-Mafia-Behörde und Italien hat eine Finanzkontrolle, die zum Beispiel auch die Sicherung von Vermögen russischer Oligarchen sehr, sehr effektiv und schnell möglich gemacht hat, während Deutschland erst mal einige Gesetzesgrundlagen schaffen musste.

Aber fast alle Länder in Europa hinken da noch hinterher. Nur die Schweiz ist jetzt dem italienischen Modell gefolgt und richtet eine zivile Beobachtungsstelle ein, was wirklich begrüßenswert ist.

„Ein Aktionsplan ist schnell formuliert – aber das Vermögen der Kriminellen rechtssicher einzuziehen, ist harte Vollzugsarbeit. Wenn wir nicht früher und konsequenter ansetzen, laufen wir den Strukturen weiter hinterher.“

Thomas Liebel, Vorsitzender der Deutschen Zoll- und Finanzgewerkschaft.

Was muss sich in den Köpfen noch ändern, damit die Bekämpfung Organisierter Kriminalität endlich erfolgreich werden kann?

Wir müssen von klischeebehafteten Bildern weg – von irgendwelchen Kleinkriminellen, die offiziell nicht viel verdienen, dann aber Ferrari fahren oder eine Stadtvilla haben. Wir müssen endlich verstehen, dass die ’Ndrangheta, die sizilianische Cosa Nostra, die albanische, türkische oder russische Mafia wirklich hochkriminelle, aber hochgradig durchorganisierte Strukturen sind, die im Bereich des Cybercrime unterwegs sind, die unheimlich viele Verwaltungsgesellschaften gegründet haben, um eben Vermögen zu verschleiern, die Top-Berater und Anwälte haben.

Wenn beispielsweise so ein Skandal aufgedeckt wird wie „Wirecard“, müssen wir sofort mitdenken, dass das System von der Mafia mit 99-prozentiger Sicherheit auch dazu genutzt wurde, Millionen Euro aus Drogengeschäften reinzuwaschen.

Und wenn CIA und FBI im Darknet Portale aufdecken, auf denen es um den Verkauf von Waffen und Drogen geht, müssen wir erkennen, dass da auch Europa ein großes Tätigkeitsfeld ist, und schneller aktiv werden und diese Chats auswerten.

Was braucht es dann auf Ermittlungsseite, um zum Erfolg zu kommen?

Wenn ich jemanden im Blick habe, der der einen Autowaschsalon betreibt, eine Beratungsfirma oder sonst ein Unternehmen im Dienstleistungsbereich, in dem enorm viel Geld gewaschen wird, und der zum Beispiel in einem anderen Land wegen mafiöser Tätigkeiten schon rechtskräftig verurteilt wurde, dann brauche ich keine Ermächtigungsgrundlage, die zwischen Zoll und Finanzämtern irgendwas regelt, sondern da brauche ich Leute, die vor Ort anfangen, Observierungs- und Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen durchführen, um dann, wenn der richtige Zeitpunkt kommt, eben zuzugreifen.

Zur Person

Alessandro Bellardita (45) ist gebürtiger Sizilianer. Der Jurist und Mafia-Experte war Strafrichter am Landgericht Karlsruhe, nun ist er Vorsitzender des dortigen Bezirksjugendschöffengerichts. Von 2015 bis 2018 war er in der Abteilung für die Bekämpfung Organisierter Kriminalität in der Staatsanwaltschaft Heidelberg tätig. 2021 veröffentlichte er das Sachbuch „La fine delle mafie“/„Das Ende der Mafia“), später folgten zwei Romane zur Mafia („Der Zeugenmacher, „Die sizilianische Akte“).