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Mühlacker -  05.07.2020
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Menschen in Mühlacker kommen wieder in den Genuss des Sommers

Mühlacker. Die Temperaturen steigen stetig und die Sommerferien nahen – nun hoffen viele Bürger auf größtmögliche Normalität. Obwohl inzwischen die Einschränkungen des öffentlichen Lebens in vielen Bereichen gelockert wurden, bestehen oft noch Zweifel darüber, was eigentlich erlaubt ist. Kürzlich erst flatterte in die Redaktion der „Pforzheimer Zeitung“ die Frage eines Senderstädters, ob mit mehr als zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten in der Öffentlichkeit gegrillt werden darf. Und falls ja, ob auch die von der Stadt zur Verfügung gestellten Gitter an den Grillplätzen genutzt werden dürfen. Auf Nachfrage der PZ beantwortete der Leiter des Mühlacker Ordnungsamts Ulrich Saur die Frage mit einem klaren „Ja“.

"Dass an Grillstellen wie etwa in Mühlhausen oder an der Plattenwald Hütte gegrillt werden darf, steht außer Frage."

Ulrich Saur, Leiter des Mühlacker Ordnungsamts

Schon seit einigen Wochen sei es Familien beispielsweise beim Wandern erlaubt, Halt an Grillplätzen zu machen, sagt Saur. Nun gibt es eine weitere Lockerung, die auch Versammlungen – sowohl im privaten als auch im öffentlichen Raum – mit bis zu 20 Personen erlaubt. „Dass an Grillstellen wie etwa in Mühlhausen oder an der Plattenwald Hütte gegrillt werden darf, steht außer Frage“, betont er.

Allerdings weise die Stadt Mühlacker bei solchen Anfragen nach wie vor darauf hin, dass bei größeren Treffen der Kontakt mit Personen, die Symptome der Corona-Erkrankung aufweisen, vermieden werden sollte, um die Ansteckungsgefahr so niedrig wie möglich zu halten.

Außerdem empfehlenswert sei auch – vor allem dann, wenn gegessen und getrunken wird – Oberflächen und herumliegende Gegenstände regelmäßig zu reinigen. Zudem sollte jeder sein Essen und Besteck selbst mitbringen.

Bei mehr als 20 Personen muss die Stadt informiert werden

Sollte sich aber der Kreis ausweiten und es werden mehr als 20 Personen bei einem Fest erwartet, muss die Veranstaltung bei der Stadt gemeldet und die jeweiligen Grillhütten gemietet werden. Als Beispiel dafür nannte Saur private Veranstaltungen, wie die der Abschlussklassen, die zurzeit anstehen und bei gutem Wetter auch gerne geplant werden. Maximal 100 Personen dürften dann bei dem Fest zusammenkommen.

Zudem könne es durchaus noch vorkommen, dass die Einhaltung der Vorgaben durch Mitarbeiter des Ordnungsamts kontrolliert wird. Verstöße seit der Einführung der neuen Lockerungen seien ihm allerdings nicht bekannt. Wichtig bei solchen Veranstaltungen sei zum einen die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und zum anderen die Datenerhebung aller Teilnehmer, welche der Stadt im Vorfeld des Fests ausgehändigt werden müsse.

"In der Regel tummeln sich an Bolzplätzen ohnehin nicht mehr als 20 Personen, weshalb wir nun auch die Beschilderungen, die auf die Sperrungen hingewiesen hatten, entfernt haben."

Saur

Seit Kurzem ist zudem wieder das Betreten der Bolzplätze in Mühlacker und den Stadtteilen erlaubt. Die Aufhebung der Sperrung ging mit der neuen Lockerung einher.

„In der Regel tummeln sich an Bolzplätzen ohnehin nicht mehr als 20 Personen, weshalb wir nun auch die Beschilderungen, die auf die Sperrungen hingewiesen hatten, entfernt haben“, so der Leiter des Ordnungsamts.

Boltzplätze gibt es in Mühlacker viele, beispielsweise am Senderhang, in Dürrmenz an der Herrenwaagstraße und an der Haldenstraße, in Lomersheim an der Vogelsangstraße oder in Großglattbach an der Kläranlage.