Mit Schlagstock und Butterfly bedroht: Drogendeal endet mit schwerem Raub
Enzkreis/Pforzheim. Was als Drogendeal begonnen hatte, endete letztendlich in einem besonders schweren Raub. Weil sie vor etwas mehr als zwei Jahren auf dem Parkplatz eines Fitness Clubs im östlichen Enzkreis gemeinsam einem damals 16-Jährigen eine tragbare Musikbox mit vorgehaltenen Waffen abgenommen hatten, sind drei Männer im Alter von 22 Jahren vor dem Jugendschöffengericht in Pforzheim zu Bewährungsstrafen zwischen 14 und 20 Monaten verurteilt worden.
Richterin Stephanie Gauß sah es am Ende als erwiesen an, dass die drei jungen Männer aus dem Landkreis Ludwigsburg ihr Opfer am 26. Januar 2019 unter Vorhalten eines Teleskopschlagstocks und zweier Faltmesser um dessen Bluetooth-Lautsprecher im Wert von rund 300 Euro gebracht hatten.
Gemeinsam waren die beiden Deutschen Robert F. und Samuel K. sowie der türkische Staatsangehörige Murat C. (Namen geändert) an diesem Tag in der Absicht, von einem flüchtigen Bekannten Marihuana zu kaufen, in den östlichen Enzkreis gefahren.
Haupttäter zeigt vor Gericht Reue
Während K. und C. das Drogengeschäft abwickelten, hatte F. den Geschädigten, der an diesem Abend mit dem Verkäufer der Drogen und weiteren Freunden unterwegs war, von der Gruppe weggelockt. Mit dem Schlagstock in der Hand soll er ihn dann zur Herausgabe des Lautsprechers gedrängt haben, während sich die beiden anderen Täter – bewaffnet mit Messern – zwischenzeitlich im Halbkreis um das Opfer stellten.
"Die Tat tut mir sehr leid. Ich war damals in schlechten Kreisen und abhängig von Marihuana. Ich war einfach nicht ich selbst", zeigte Haupttäter Robert F. vor Gericht Reue.
Zugleich behauptete er, die Tat allein begangen und sein Opfer auch nicht mit dem Schlagstock bedroht zu haben. Dieser habe lediglich in seiner Jackentasche gesteckt, seine beiden Freunde wären erst dazu gestoßen, als er die Box bereits an sich gebracht hatte.
Verteidigung fordert Freispruch
Eine Ausführung, die Staatsanwalt Bernhard Ebinger so nicht glauben wollte. "Der Sachverhalt hat sich nach Auffassung der Staatsanwaltschaft vollumfänglich bestätigt", sagte er und forderte daher Bewährungsstrafen zwischen einem Jahr und sechs Monaten für F. und K. und zwei Jahren für den sich bereits unter Bewährung stehenden C.
"Es gibt keinerlei Zweifel daran, dass es sich so zugetragen hat, wie vom Geschädigten beschrieben."
Staatsanwalt Bernhard Ebinger
Die Verteidigung plädierte im Falle von Samuel K. und Murat C. auf Freispruch, da diese mit der Tat nichts zu tun haben würden. Die Verteidigerin von Haupttäter Robert F., die große Zweifel an der Aussage des Opfers äußerte, forderte für ihren Mandanten wegen eines Trickdiebstahls und in Verrechnung mit einem früheren Urteil lediglich 30 Arbeitsstunden.