Gemeinden der Region
Mühlacker -  17.02.2021
Artikel teilen: Facebook Twitter Whatsapp

Mühlacker Gemeinderat tagt kommende Woche nur vor dem Bildschirm

Mühlacker. In Mühlacker findet die erste öffentliche Gemeinderatssitzung des Jahres am kommenden Dienstag ab 18.30 Uhr als Videokonferenz statt. „Nichtöffentlich haben wir schon einmal Ende Januar getagt“, sagt Oberbürgermeister Frank Schneider, „nun wollen wir auch öffentlich dieses Format nutzen.“

Bei öffentlichen Sitzungen müsse die Video-Sitzung des Gemeinderats in einen Raum für die Öffentlichkeit übertragen werden. Dabei sind die per Video zugeschalteten Mitglieder des Gemeinderats auf einer Leinwand sicht- und hörbar. „Hierfür werden wir den Großen Ratssaal im Rathaus nutzen,“ so Schneider. Dieser sei gut erreichbar und barrierefrei, wenngleich die Corona-Hygiene-Regeln natürlich beachtet werden müssten. So bestehe die Pflicht, einen Mund-Nasenschutz zu tragen, den Mindestabstand einzuhalten und seine Adresse in die Anwesenheitsliste einzutragen. „Auf den Tischen sind Markierungen angebracht im Abstand von 1,5 Metern und auch die Zuschauerstühle sind auf Corona-Abstand gebracht worden,“ führt Schneider aus. Sollte der Zuschauer-Andrang größer sein, könne man auch noch die Flügeltüren zum Foyer öffnen. Auch dort seien die Mindestabstände einzuhalten.

Zum ersten Tagesordnungspunkt „Landwirtschaftliches Bauvorhaben in Mühlhausen“ (die PZ berichtete) stelle er aber klar, dass es in der öffentlichen Sitzung nur um die Annahme eines Antrages der CDU-Fraktion gehe, nicht um die Antworten – also Inhalte – und nicht um Entscheidungen, so Schneider.

Baubürgermeister Winfried Abicht erläutert hierzu, dass für die Entscheidung, ob und in welcher Form eine mögliche Erweiterung des Milchviehbetriebs zulässig sei, das Baurechtsamt der Stadt zuständig sei, nicht der Gemeinderat. Die im Antrag gestellten Fragen rund um die etwaige Vergrößerung des Bauernhofs würden – falls der Antrag vom Gemeinderat angenommen werde – zunächst in nichtöffentlicher Sitzung dem Gemeinderat beantwortet.

Es gehe hier nicht um einen Bebauungsplan, für den der Gemeinderat zuständig sei, betont Abicht, sondern um einen Bauantrag im Außenbereich. Das Baurecht schreibe hier zwingend vor, dass der Antrag von der Baurechtsbehörde darauf zu prüfen ist, ob er baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht. Tue er das nicht, dann bestehe ein Rechtsanspruch des Bauherrn auf eine Genehmigung. Die Baurechtsbehörde müsse dies anhand verschiedener Kriterien prüfen, zum Beispiel anhand von Verkehrs- und Geruchsfragen. Auch andere Stellen seien beteiligt, etwa das Landratsamt, beziehungsweise das Landwirtschaftsamt, erklärt Abicht.

Zudem schlage die Verwaltung dem Gemeinderat angesichts der Bedeutung des Projekts für Mühlhausen vor, dass sich die Einwohner über das Projekt informieren und Anregungen dazu einreichen können sollen. Wie berichtet hatte die geplante Hofvergrößerung im Ort bei einige Bürgern Kritik ausgelöst, andere wiederum sehen eine Erweiterung des Milchviehbetriebs gelassen. max/pm

Autor: max