Mühlacker Stadtrat fordert konsequentes Handeln: Firmenfahrzeuge blockieren Badbesucher
Mühlacker. Stadtrat Ulrich Hagenbuch von den Freien Wählern Mühlacker zeigt sich von der Antwort der Senderstädter Verwaltung zum Thema Parkplatznot beim Freibad nicht überzeugt. Hagenbuch kritisiert: „Die Verwaltung macht sich einen schlanken Fuß.“ Statt Hilflosigkeit zu demonstrieren, sei konsequentes Handeln gefragt. Wer die Verschwendung von kostbarem Parkraum durch Sprinter und Kleinlastwagen aus dem Gewerbe beispielsweise an Wochenenden unterbinden wolle, müsse nicht durch Nichtstun glänzen, deshalb fordert Hagenbuch die Stadtverwaltung auf, sich etwas einfallen zu lassen, um der Parkraummisere beim Freibad Herr zu werden.
Der Freie-Wähler-Stadtrat im Gespräch mit der „Pforzheimer Zeitung“: „Ich erwarte, dass der Bürger eine Leistung von der Kommune bekommt.“ Einschreiten, so Hagenbuch, könne die Verwaltung seines Erachtens beispielsweise, indem die Stellplatzflächen entsprechend ausgewiesen würden oder eine Parkscheibenlösung möglich werde.Öffentliche Parkplätze müssten für die Bürgerschaft nutzbar sein, zumal an einem so exponierten Ort wie beim Freibad.
Bereits im Februar reagiert
Zur Erinnerung: In einer Pressemitteilung hatten die Freien Wähler Mühlacker bereits im Februar durch Stadtrat Hagenbuch in einer Anfrage an die Stadtverwaltung moniert, dass es für Besucherinnen und Besucher bei großen Veranstaltungen in der Enztalsporthalle oder dem Hallenbad schwer sei, einen Parkplatz auf dem Gelände zu finden, weil Firmenfahrzeuge speziell über die Wochenenden ihre Fahrzeuge dort abstellten. Jetzt in den heißen Wochen, da der Besucherstrom ins Freibad enorm angewachsen sei, ärgerten und beklagten sich Parkplatzsuchende erneut über die dort stehenden Firmenfahrzeuge, so der Freie- Wähler-Stadtrat.
In seiner Anfrage wollte er von der Verwaltung wissen, ob es Maßnahmen gebe, durch entsprechende Beschilderung das Parken für Dauerparker einzuschränken.
Die Antwort der Stadtverwaltung:
„Ein generelles Parkverbot nur für Firmenfahrzeuge ist rechtlich nicht zulässig, da der öffentliche Parkraum allen Verkehrsteilnehmern gleichermaßen zusteht. Eine Verkleinerung der Stellflächen durch verkleinerte Parkplatzmarkierungen ist ebenfalls nicht möglich.“
Dies würde gegen die RASt (Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen) verstoßen und zudem größere Fahrzeuge wie SUVs ausschließen. Eine Ausweisung der Plätze nur für Hallenbad- oder Hallennutzer sei sehr unspezifisch und lasse sich in der Praxis nicht kontrollieren. Auch eine Beschränkung, dass dort nur noch Personenkraftwagen parken dürften, helfe nicht weiter, „da viele Firmenfahrzeuge und Sprinter zulassungsrechtlich als Pkw gelten. Eine theoretisch denkbare Zeitbegrenzung würde wiederum ausnahmslos alle treffen und somit auch die Bad- und Hallengäste ungewollt einschränken.“ Allerdings, so die Verwaltung, „werden wir die Situation im Rahmen des anstehenden Park-Raum-Checks genau beobachten und gegebenenfalls auf dieser Basis passende Maßnahmen veranlassen.“
