Mühlacker kann Schottergärten unterbinden, aber wenig gegen vollflächige Pflasterung machen
Mühlacker. „Leider ja“, antwortete die Stadtverwaltung auf den Hinweis von Stadtrat Johannes Bächle (CDU), in den vergangenen Monaten sei bei einem Neubau in der Lienzinger Straße beinahe die gesamte Fläche zwischen Gebäude und Straße zugepflastert worden und auf seine Frage, ob dieses Maß an Versiegelung der Grundstücksfläche zulässig sei. Zum Zeitpunkt der Genehmigung des Bauvorhabens im Jahr 2018 sei der nun gültige Bebauungsplan „Bannholz West“ noch nicht in Aufstellung gewesen. Zuvor sei das Grundstück im unbeplanten Innenbereich gelegen. Da seien die Möglichkeiten zur Einflussnahme auf den Grad der Grundstücksversiegelung marginal, heißt es in der von Oberbürgermeister Frank Schneider unterschriebenen Antwort, aus der die CDU-Gemeinderatsfraktion in einer Mitteilung zitiert.
Selbst bei Bebauungsplänen aus den Jahren vor 1990 bestünden keine Eingriffsmöglichkeiten, soweit nicht Pflanzgebote festgesetzt seien. Erst die Baunutzungsverordnung 1990 regele, dass Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen anzurechnen seien, so dass seither über die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) der Versiegelungsgrad in begrenztem Umfang gesteuert werden kann. Die Grundflächenzahl bestimme den Flächenanteil eines Grundstücks, der bebaut werden darf. Da in Bebauungsplänen immer die zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltende Baunutzungsverordnung anzuwenden sei, seien Nebenanlagen in Bebauungsplänen vor 1990 nicht reglementiert. „Leider geht die Tendenz dahin, die Flächen zwischen Gebäude und Straße vollflächig zu versiegeln“ so der OB: „Es gibt den Kampf gegen Schottergärten ein Stück weit der Lächerlichkeit preis, wenn die Verwaltung diese unterbinden soll, andererseits aber nichts gegen eine vollflächige Pflasterung oder gar Asphaltierung derselben Fläche unternehmen kann.“ Diese Schlussfolgerung teilt Stadtrat Johannes Bächle.