Nach Geflügelpest-Ausbruch in der Region sind Halter alarmiert
Enzkreis. Enzkreis. Das Verbraucherschutz- und Veterinäramt des Enzkreises hat nach mehreren bestätigten Fällen der sogenannten Geflügelpest eine Aufstallungspflicht für Hausgeflügel in Teilen des nördlichen Enzkreises angeordnet. Dies teilt das Landratsamt in einer Pressemeldung mit. Auch außerhalb des betroffenen Gebietes sind Halter alarmiert. Bei einem Turmfalken, der in der Gemeinde Ölbronn-Dürrn tot aufgefunden wurde, und bei drei toten Silberreihern in der Nähe des Aalkistensees und am Eselbachteich südlich von Knittlingen sei das Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen worden.
Wegen dieser Häufung an Fällen bei heimischen Wildvögeln ordne der Enzkreis mit sofortiger Wirkung die Aufstallungspflicht für Hausgeflügel in privaten und gewerblichen Haltungen an. Die Pflicht betreffe die Gemarkungen der Stadt Maulbronn, Ölbronn, Knittlingen und Kleinvillars. Die Maßnahme werde zunächst bis zum 12. Februar befristet, heißt es in der Pressemitteilung weiter.
Keine Impfung
Auch die Geflügelhalter außerhalb der betroffenen Gebiete sind alarmiert. Frank Burghardt, Inhaber des Lohwiesenhofs im Pforzheimer Stadtteil Huchenfeld hat die Nachricht überrascht. Für den Betrieb mit 3000 Legehennen sei das Veterinäramt der Stadt Pforzheim zuständig. Bis zum späten Freitagnachmittag habe er noch keine Nachricht über den Ausbruch bekommen. Bei einer Aufstallungspflicht würden bestimmte Regeln für die Tiere gelten. Aber: Egal ob Freiland- oder Bodenhaltung seien es die gleichen. Geflügelpest sei hoch ansteckend. Das größte Problem sei, wenn in einem Betrieb das Virus ausbreche, müssten auch in dessen näherem Umfeld die Tiere gekeult werden. Gegen die Geflügelpest, so Burghardt, werde in der Europäischen Union nicht geimpft. Ein Blick nach Lomersheim: Dort betreiben Sina und Thomas Aichele den Bauernhof Aichele. Rund 900 Hühner halten sie. In letzter Zeit sei es sehr ruhig um das Thema geworden, erklärt sie. Da sie bisher auch noch keine Nachricht bekommen, möchten sie sich aber bei Kollegen erkundigen, sagt Sina Aichele.
„H5N1 bereitet uns seit Jahren Kopfzerbrechen“,
weiß Falkner Daniel Weber.
Er hält zwölf Greifvögel, darunter Wanderfalken, Steppenadler oder Wüstenbussarde in Volieren in Pforzheim. Der Eintrag des Virus könne von Wildvögeln über Kot, Federn oder Staub erfolgen. „Wir tun alles dafür, dass es keinen Eintrag gibt“, sagt er. Dafür gebe es separate Schuhwannen, Desinfektionsmittel oder eine persönliche Schutzausrüstung. Es gelte, die eigenen Bestände zu schützen. Als er Leiter des Tierparks in Forst bei Bruchsal war, habe er einen Ausbruch der Geflügelgrippe im Dezember 2024 mitgemacht, erzählt er. In Baden-Württemberg treten seit dem Herbst/Winter 2025/2026 vermehrt Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln auf. Aus diesem Grund sei ein besonderes Augenmerk auf Biosicherheits-Maßnahmen in Geflügelhaltungen gelegt worden.
Rat an Geflügelhalter
Im Enzkreis seien ausschließlich Wildvögel betroffen. Hinweise auf Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen im Landkreis liegen dem Landratsamt nicht vor. Jedoch habe sich das Infektionsrisiko für Hausgeflügel durch die bestätigten Fälle bei Wildvögeln deutlich erhöht. Die Aufstallungspflicht sei eine notwendige und angemessene Maßnahme zum Schutz vor dem Eintrag des Geflügelpestvirus. Alle Geflügelhalter werden zudem aufgerufen, die Maßnahmen zur Verhinderung eines Geflügelpest-Eintrags weiter strikt einzuhalten. Verendet aufgefundene oder sichtbar schwer kranke Wildvögel sollen laut Landratsamt nicht berührt und Hunde sowie andere Haustiere ferngehalten werden. Es wird gebeten, verdächtige Funde insbesondere von Wasser- und Greifvögeln unter Angabe des Fundorts zu melden – mit einer genauen Beschreibung oder den GPS-Daten. Fragen telefonisch an (07231) 3089401 oder per Mail an veterinaeramt@enzkreis.de
Weitere Informationen sind auch im Internet eingestellt.
