Nach Quarantänekosten für infizierte Mitarbeiter: Müller Fleisch zeigt sich spendenbereit
Birkenfeld/Stuttgart. Müller Fleisch kann rechtlich nicht zur Deckung von Quarantänekosten herangezogen werden. Zu diesem Ergebnis ist ein Rechtsgutachten gekommen, das vom baden-württembergischen Sozialministerium in Auftrag gegeben wurde. Nun habe es auf Einladung des Sozialministeriums eine Videokonferenz mit dem Landratsamt, der Stadt Pforzheim und dem Unternehmen gegeben, in dem die Details des Gutachtens erläutert worden seien. Das bestätigte ein Firmensprecher auf Anfrage der PZ. „Kosten für die Durchführung von Quarantänemaßnahmen liegen grundsätzlich bei der öffentlichen Hand“, sei dabei seitens des Sozialministeriums klargestellt worden.
Nach einer Corona-Welle beim Birkenfelder Schlachtbetrieb rund um Ostern 2020 hatten der Enzkreis und die Stadt Pforzheim drei Quarantäneeinrichtungen geschaffen, um die Infektionsketten zu unterbrechen, weil etliche der etwa 400 Infizierten unter den rund 1100 Beschäftigten in beengten Gemeinschaftsunterkünften wohnten. Im Anschluss war auf breiter politischer Front gefordert worden, dass die Kosten dafür – die Rede ist von rund 770.000 Euro – nicht am Steuerzahler hängen bleiben, sondern von der Firma getragen werden. Inzwischen hat das Land die Übernahme der Kosten angekündigt.
Bei der Videokonferenz sei auch noch einmal über eine Spende von Müller Fleisch gesprochen worden, mit der in Stadt und Kreis verschiedene Projekte unterstützt werden könnten. Schon Ende April vergangenen Jahres habe das Unternehmen öffentlich erklärt, seiner „Verantwortung gegenüber der Region, in der wir leben und arbeiten“ nachkommen zu wollen. Mit „Kompensation“ habe das aber nichts zu tun. Zur möglichen Höhe der Spende wurde nichts bekannt. Darüber und über die Verwendung soll nach den Pfingstferien gesprochen werden.