Nach Todesfall eines Mannes in Eisingen: Warum der Bürgemeister Anzeige erstattet hat
Eisingen. Eisinger Bürgermeister äußert sich im Gespräch zu den Hintergründen und der Erwartung an seine Anzeige im tragisch verlaufenen Betreuungsfall.
Zu Bestürzung und Anteilnahme hat die Berichterstattung über den Fall eines unter Betreuung stehenden Menschen geführt, der im Februar nach einem medizinischen Notfall verstorben war. Bürgermeister Sascha-Felipe Hottinger hatte das traurige Schicksal des Betreuungsbedürftigen, der zuvor in einer Obdachlosenunterkunft in Eisingen untergebracht war, am Ende der öffentlichen Gemeinderatssitzung skizziert.
Zu Erinnerung: Hottinger hatte dabei bekanntgegeben, er habe Anzeige bei der Staatsanwaltschaft in Pforzheim gestellt. Der Grund aus Sicht des Eisinger Verwaltungschefs: Es habe womöglich Missstände gegeben, die nun durch Polizei und Staatsanwaltschaft ausgeleuchtet werden könnten. Die Kommunalverwaltung vor Ort habe sich über Monate hinweg um einen Betreuungswechsel bemüht und angeregt, die Kommunikation mit der betroffenen Person zu verbessern. Auch wenn der Mensch nun tot sei, gehe es in die Zukunft gewandt darum, ähnliche Fälle zu verhindern, begründete Hottinger seine Vorgehensweise. Der Betroffene habe die Wohnung seit Januar 2025 bewohnt. Immer wieder habe der Mann den Kontakt zum Rathaus in Eisingen gesucht und dabei darauf hingewiesen, dass es ihm sehr schlecht gehe. Im Rathaus habe man daraufhin den Kontakt zum zuständigen Gericht in Pforzheim gesucht, um Abhilfe und eine verbesserte Betreuung zu erzielen.
Schwierige Kommunikation
Am Ende habe aber alle Information und Kommunikation leider nichts bewirken können, räumte der Bürgermeister ein. Im Gegenteil: Der Kommune sei klar signalisiert worden, dass der Fall nicht in ihrer Zuständigkeit liege. Er erwarte nun nach dem Tod des Menschen, dass man sich bei der zuständigen Stelle sehr intensiv mit dem Sachverhalt auseinandersetze, unterstrich Hottinger. Aus den Gesprächen mit dem Betroffenen habe man kritisch ableiten müssen, dass sich das Opfer nicht betreut gefühlt habe. Aufgrund seines Zustands sei der Betreffende nicht in der Lage gewesen, sich adäquat um sich zu kümmern. Eine qualitativ angemessene Betreuung wäre aber unbedingt notwendig gewesen.
Sachliche Aufarbeitung gewünscht
Auf Nachfrage der Redaktion unterstrich der Bürgermeister, dass er aus Datenschutzgründen keine weiteren, personalisierten Auskünfte zum Verstorbenen geben könne, weder hinsichtlich von Namen als auch hinsichtlich von Erkrankungen. Tatsache sei, dass sich der Betreffende in einer Ausnahmesituation befunden habe, in der man nicht einfach selber zum Arzt gehe. Hottinger sagte im Gespräch auch: Bei aller menschlichen Anteilnahme gehe es jetzt nicht nur um eine emotionale Betroffenheit, sondern darum, die Dinge objektiv wahrzunehmen und Abläufe sachlich aufzuarbeiten. Dazu biete seine Anzeige die Möglichkeit. Am Ende verbinde sich damit die Hoffnung, dass im konkreten Fall ein klarer Befund getroffen werde, was genau falsch gelaufen sein könnte.
Die Redaktion fragte auch beim für Pressefragen zuständigen Staatsanwalt in Pforzheim, Christian Schwab, nach. Er sagte, offiziell habe er mit Stand Freitagnachmittag noch keine Kenntnis von einer registrierten Anzeige und könne sich deshalb zu dem Fall auch noch nicht äußern.
