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Pforzheim -  15.06.2024
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Nach fast 24 Stunden ohne Essen und Trinken: Kurzfristige OP-Absage im Siloah löst Unmut aus

Pforzheim. Fast 24 Stunden ohne Essen und Trinken: So schildert Frauke S. (Name geändert), was ihrer Schwiegermutter passiert ist. Vor kurzem war bei der 88-Jährigen ein OP-Termin im Siloah St. Trudpert Klinikum angesetzt, nachdem sie seit November auf eine Leistenbruchoperation gewartet hatte.

Die OP-Planung im Siloah St. Trudpert Klinikum sieht eine nahezu durchgängige Belegung aller Operationssäle von 8 bis 16 Uhr vor. Müssen überdurchschnittlich viele Notfälle versorgt werden, entscheidet das Krankenhaus täglich neu, ob und wie das OP-Programm angepasst werden muss.
Die OP-Planung im Siloah St. Trudpert Klinikum sieht eine nahezu durchgängige Belegung aller Operationssäle von 8 bis 16 Uhr vor. Müssen überdurchschnittlich viele Notfälle versorgt werden, entscheidet das Krankenhaus täglich neu, ob und wie das OP-Programm angepasst werden muss. Foto: Meyer

Laut Frauke S. sollte ihre Schwiegermutter um 6.30 Uhr nüchtern im Krankenhaus sein. Bis 11 Uhr sei sie im Warteraum gesessen, erst dann sei ihr ein Zimmer zugewiesen worden – die OP sollte um 14 Uhr stattfinden. „Um 16 Uhr wurde ihr aber mitgeteilt, dass sie heute nicht mehr operiert wird, weil es zu viele Notfälle gibt“, erzählt Frauke S., die es nicht verstehen kann, dass ihre Schwiegermutter so lange ohne Essen und Trinken ausharren musste.

Dieser Darstellung widerspricht das Siloah St. Trudpert Klinikum jedoch vehement.

„Die starren Nüchternheitsregeln, die viele kennen, sind seit Jahren abgemildert, um ,Hungerphasen‘ bei Patienten zu vermeiden“, sagt Krankenhausdirektor Ulrich Schulze.

Generell dürfe man sechs Stunden vor einem Eingriff keine Nahrung und zwei Stunden davor keine Flüssigkeit mehr zu sich nehmen. Mit einem OP-Termin um 14 Uhr sei es der Seniorin daher erlaubt gewesen, morgens etwa noch einen gesüßten Tee zu trinken, was die Anästhesie im Aufklärungsgespräch thematisiert und die Patientin auch unterzeichnet habe.

Dringliche Fälle haben Vorrang

Die kurzfristig abgesagte OP begründet Schulze mit einer einstündigen Pause, die in einem OP-Saal eingelegt werden musste. „Das Personal hatte hier bereits zusätzlich gearbeitet.“ Eine weitere OP in einem anderen Saal der Fachabteilung sei schwieriger als erwartet gewesen und habe über eine Stunde länger als geplant gedauert.

„Da es keine Ausweich-Kapazitäten mehr gab, musste ein Eingriff abgesagt werden, bei dem es medizinisch zu vertreten war“, so Schulze.

Dazu gehören ihm zufolge auch Leistenbrüche. Dringliche Fälle, zu denen etwa Krebserkrankungen zählten, müssten in der Regel zeitnah erfolgen, und absolute Notfälle, wie zum Beispiel ein Darmdurchbruch oder eine Oberschenkelhalsfraktur ohne Verzug operativ versorgt werden.

Zeitnaher Ersatztermin

Dass OPs kurzfristig verschoben werden, ist kein Einzelfall. Auch andere PZ-Leser berichten von plötzlichen Absagen in Krankenhäusern – zum Teil hatten sie da schon das OP-Patientenhemd an. Auch am Helios Klinikum kann es in seltenen Fällen vorkommen, dass mit den Patienten ein Ersatztermin vereinbart werden muss, wenn ein dringlicher Notfall aus medizinischen Gründen bevorzugt operiert werden muss.

„Bevor ein geplanter Eingriff verschoben wird, evaluieren wir vorab, ob dies medizinisch unbedenklich ist“, so Kliniksprecherin Christina Schwara.

Dies ist auch am Siloah so. Laut Schulze werde täglich neu und möglichst früh entschieden, ob und wie das OP-Programm angepasst werden muss, sollten überdurchschnittlich viele Notfälle zu versorgen sein. Auch werde ein zeitnaher Ersatztermin angestrebt und die verschobene OP meist am Folgetag gemacht, was auch am Helios Klinikum der Fall ist.

Laut Siloah-Chef Schulze hat auch die Klinik kein Interesse an Aufschüben. „Stornierte Eingriffe führen nicht nur bei den Patienten zur Verärgerung, sondern auch im Krankenhaus zu erhöhten Aufwänden, die nicht entschädigt werden“, sagt er. Man erhalte keine Zahlung von den Kassen, weil der Eingriff eben nicht stattfand.

„Die angefallenen Ausgaben, personell für die Betreuung wie auch etwa für das belegte Zimmer, bekommt das Haus für diesen Tag nicht erstattet.“

Autor: ola

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