Gemeinden der Region
Neulingen -  10.03.2026
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Neulingen unterliegt in Karlsruhe: Aufenthaltsverbot für Rechtsextremisten Sellner rechtswidrig

Neulingen/Karlsruhe. Es hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, als die Gemeinde Neulingen am 3. August 2024 einen Auftritt des rechtsextremen Aktivisten und Autors Martin Sellner zehn Minuten nach dessen Beginn in einer Gaststätte gestoppt hat. Thema der Lesung war Sellners Vorstellung von „Remigration“, nach der Menschen mit ausländischen Wurzeln aus dem Land gedrängt werden sollen.

Polizei im August 2024 vor einem Neulinger Gasthaus: Gerade haben Beamte eine Lesung mit dem rechtsextremen Aktivisten Martin Sellner (rechts) gestoppt.
Polizei im August 2024 vor einem Neulinger Gasthaus: Gerade haben Beamte eine Lesung mit dem rechtsextremen Aktivisten Martin Sellner (rechts) gestoppt. Foto: PZ

Gegen den Österreicher war für den geplanten Veranstaltungstag und den folgenden Sonntagvormittag ein Aufenthaltsverbot verhängt worden – weil er verfassungswidrige Positionen vertrete. Es sei damit zu rechnen, argumentierte die Gemeinde, dass Sellner bei der Lesung Straftaten wie Volksverhetzung begehe.

Über eineinhalb Jahre später bewertet die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe das Aufenthaltsverbot auf dieser Grundlage für rechtswidrig. Die Richter geben Sellners Klage Recht. Dann wird es juristisch spitzfindig. Mit Blick auf das „Remigrationskonzept“ des Autors sei die Sicht der Gemeinde nachvollziehbar, dass verfassungswidrige Äußerungen Sellners im Rahmen der damaligen Veranstaltung wahrscheinlich gewesen wären. Das reiche aber nicht aus. Die Gemeinde hätte konkrete Tatsachen benennen müssen, die zeigten, dass Sellner bei der Veranstaltung in Neulingen Straftaten begangen oder dazu beigetragen hätte. Ohne diese konkreten Hinweise sei ein Verbot nicht rechtens. Zu hoch sei der Stellenwert der von Artikel 5 des Grundgesetzes geschützten Meinungsfreiheit. Sellner hat sich derweil für den 28. März wieder in der weiteren Region angekündigt. Der Ort wird wie üblich geheimgehalten. Die Rede ist erst mal nur von Ettlingen und von 17 Uhr als Veranstaltungsbeginn. Das Thema laute: „Remigration oder Kalifat“.

Auch in Ettlingen hatte es im Februar Urteile zu einer ähnlichen Veranstaltung gegeben. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte ein Ettlinger Verbot eines AfD- Treffens zur „Remigration“ mit Blick auf den hohen Schutz der Meinungsfreiheit aufgehoben. Allerdings hatten sie eine Grenze bei einem Auftritt Sellners gezogen. Das Gericht sah die Prognose, dass bei ihm „extremistische und rassistische Inhalte verbreitet würden“, als realistisch an. Aussagen als Angriffe auf die Menschenwürde seien auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle als Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu werten. Das aber hielt vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg nicht stand. Der VGH betonte, für ein Verbot brauche es „konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine Rechtsverletzung droht“. Das passt zur Argumentationslinie jetzt im Neulinger Fall.

Bürgermeister Michael Schmidt und die Kommune nehmen die Entscheidung „mit Bedauern zur Kenntnis“. Man werde die Begründung aus Karlsruhe sorgfältig prüfen und dann entscheiden, ob man beim VGH einen Antrag auf die Zulassung der Berufung stellt. Zeit hat Neulingen dafür bis 9. April. Immerhin: Der Wirbel vom Sommer 2024 sei in der Gemeinde kein Thema mehr, sagt Schmidt. Es sei knifflig für Kommunen, auf Veranstaltungen zu reagieren, bei denen man menschenverachtende und verfassungsfeindliche Ansichten befürchte. Der Rathauschef erinnert daran, dass er 2024 erst wenige Stunden vor Beginn erfahren habe, dass Neulingen Schauplatz werde – und nicht Pforzheim oder Calw. Dort hatte es damals Gegendemonstrationen gegeben.

Und in Zukunft? Das könne man noch nicht abschließend sagen, so Schmidt. Das aktuelle Urteil sei natürlich Grundlage. Die Gemeinde werde sich aber weiterhin „konsequent für das Grundgesetz und die freiheitlich-demokratische Grundordnung einsetzen.

„Das Grundgesetz garantiert im Vertrauen auf die Kraft der freien gesellschaftlichen Auseinandersetzung selbst den Feinden der Freiheit die Meinungs- und Pressefreiheit“, hatte das Bundesverwaltungsgericht im Juni 2025 im Verfahren um ein Verbot des rechten Magazins „Compact“ argumentiert.

Die Leipziger Richter kippten dieses Verbot damals wieder. Obwohl sie einzelne Inhalte sahen, die gegen das Grundgesetz verstießen. Sellners „Remigrationskonzept“ wird als Beispiel genannt. Es mache Staatsbürger mit ausländischen Wurzeln zu Bürgern zweiter Klasse. Sellner bezieht solche Menschen in die Überlegungen zur Verdrängung aus dem Land ein, wenn sie sich nicht anpassen würden. Er will sie nach eigenen Angaben zwar nicht abschieben lassen, aber mit Druck dazu bewegen, zu gehen.

Aber bedeutet das auch mit absoluter Sicherheit, dass Sellner im Rahmen einer Lesung Dinge sagt, die strafrechtlich relevant sind oder gegen das Grundgesetz verstoßen? Nein, meinen die Richter, sowohl im Ettlinger als auch im Neulinger Fall. Deshalb gebe es beide Male keine Grundlage für Verbote.

Rechtskräftig ist das aktuelle Urteil in Sachen Neulingen noch nicht. Das heißt, die Gemeinde hätte die Möglichkeit, binnen eines Monats in Berufung zu gehen. Ob ein solcher Schritt zugelassen wird, entscheidet der VGH in Mannheim.