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Neulingen -  14.12.2017
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Neulinger Gemeinderat angetan vom Nahversorgungszentrum in Bauschlott

Neulingen-Bauschlott. Es herrschte Einstimmigkeit: Regelrechte Begeisterung löste im Neulinger Gemeinderat der Plan „Nahversorgungszentrum“ für den Ortsteil Bauschlott aus.

Mit diesem Plan werden die rechtlichen Grundlagen für den beabsichtigten größeren Edeka-Markt am südöstlichen Ortseingang von Bauschlott neben der Bundesstraße 294 geschaffen. Man hoffe nun, so der klare Tenor im Rat, dass seitens der Edeka zügig ein Bauantrag gestellt und das Projekt zeitnah realisiert werde. Viele Neulinger Bürger warteten auf die Möglichkeit, in weniger beengten Verhältnissen als bisher dort einkaufen zu können, heißt es. Dem jetzigen Stand der Dinge gingen viele Vorarbeiten und Überlegungen seitens der Gemeinde wie auch Edekas voraus, resümierte Neulingens Bauamtsleiter Ralf Kilgus. So hatte die Gemeinde mit der Verlegung der neben dem bisherigen Edeka-Markt gelegenen Tennisplätze ins Gewann „Kändel“ bei der Friedrich-Weinbrenner-Schule überhaupt erst die räumlichen Voraussetzungen für eine Expansion geschaffen. Seitens Edekas war zunächst an eine Erweiterung des bestehenden Marktes gedacht gewesen. Die Parkplätze hätten dann im Bereich des bisherigen Tennisplatzes angelegt werden sollen. Jetzt wird ein neues größeres Marktgebäude im Bereich der ehemaligen Tennisplätze gebaut, das alte Gebäude abgebrochen und an seiner Stelle Parkplätze geschaffen.

Kilgus erläuterte die für Öffentlichkeit und Nachbarschaft wichtigen Aspekte des Bebauungsplanes als Grundlage für die Schaffung des neuen Marktes mit Bäckereifiliale und Bistro. Er wird eine Verkaufsfläche von 1800 Quadratmetern haben, was gegenüber den bisherigen rund 930 Quadratmetern fast eine Verdoppelung darstellt. Auch die Sparkassenfiliale mit weiteren 250 Quadratmetern Fläche wird wieder dort angesiedelt. Die maximale Gebäudehöhe von acht Metern entspricht praktisch dem bisherigen Niveau. Die Zufahrt zum Marktgelände wird weiterhin lediglich über die Fasanenstraße erfolgen. Aus Lärmschutzgründen darf die Warenanlieferung nur zwischen sechs und 22 Uhr erfolgen. Die Stichstraße von der Schwalbenstraße zur alten Gemeindehalle bleibt erhalten, allerdings müssen die dortigen Stellplätze zurückgebaut werden.

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Autor: Martin Schott