Nichte vor acht Jahren sexuell missbraucht: Mann aus dem Enzkreis auf Bewährung verurteilt
Enzkreis. Acht Jahre lang hatte der Angeklagte geschwiegen. Acht Jahre lang hatte er die Nichte seiner Lebensgefährtin als Lügnerin dastehen lassen. Vor acht Jahren hatte er die damals 15-Jährige sexuell missbraucht, hatte den Oralverkehr an ihr vollzogen. Trotz Vorstrafe wurde ein Mann aus dem Enzkreis jetzt nur auf Bewährung verurteilt.

Zwar befand Richter Patrick Stemler den Mann aus dem Enzkreis am Amtsgericht Pforzheim für schuldig - und verurteilte ihn auch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Die Strafe kann allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden, obwohl der Mann einschlägig vorbestraft ist – in den 1990er-Jahren hatte er seine Stieftochter sexuell missbraucht, am Ende vergewaltigt. Damals war er zu sechs Jahren Haft verurteilt worden.
Niemand glaubte dem Opfer
Weil die neuerliche Anzeige erst viele Jahre nach der Tat erfolgte, konnte die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Allerdings: Falls der Angeklagte nochmals einschlägig auffallen sollte, erklärte ihm Richter Stemler, blühe ihm nicht nur der Bewährungswiderruf, sondern auch die Sicherungsverwahrung.
Während der tagelangen Verhandlung hatte der Angeklagte sich in Schweigen gehüllt. Nur am ersten Verhandlungstag, als die Nichte seiner Lebensgefährtin aufgewühlt aussagte, erklärte er sie wiederum zur Lügnerin. Er könne sich nicht erklären, warum sie „so etwas“ behaupte. Kein Wort davon sei wahr. Die junge Frau hatte jahrelang so sehr unter dem damaligen Vorfall gelitten, auch unter dem Bruch mit ihrer Tante, der Schwester ihrer verstorbenen Mutter, dass sie vor zwei Jahren psychologische Hilfe in Anspruch nehmen musste.
Geständnis ganz zum Schluss
Am letzten Verhandlungstag legte der Mann jedoch ein Geständnis ab. Er habe das Mädchen damals tatsächlich missbraucht. Und: Er bereue, dass er es getan habe. Vor allem tue ihm leid, dass sie viele Jahre lang als angebliche Lügnerin ins Abseits geraten sei.
Diese Erklärung konnte der Richter als strafmildernd werten. Sie sei authentisch und aufrichtig gewesen, so Stemler. Die junge Frau, die als Nebenklägerin auftrat, nahm sie zur Kenntnis.