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Aufreger -  16.07.2026
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Nigel Farage tritt bei der Wahl in Großbritannien gegen eine Mülltonne an: Wäre das auch in Deutschland möglich?

Der Zweikampf zwischen Nigel Farage und Count Binface zeigt, wie weit politische Satire bei Wahlen gehen kann. Auch in Deutschland wäre eine solche Kandidatur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Oberbürgermeisterwahl in London
Count Binface ist der große Konkurrent von Nigel Farage bei der Nachwahl im Bezirk Clacton. Foto: Jeff Moore/PA Wire/dpa

Seit einigen Tagen beschäftigt ein ungewöhnlicher Zweikampf die britische Politik: Brexit-Vorkämpfer Nigel Farage tritt gegen eine Mülltonne an. Dass Farage siegreich aus diesem Duell hervorgeht, ist keine sichere Sache. Der Chef der britischen Rechtspopulisten wollte mit seinem Rücktritt aus dem Parlament und der Nachwahl im Bezirk Clacton eigentlich von einem Spendenskandal ablenken und seine Macht als Vorsitzender der Partei Reform UK festigen. Doch alle größeren Parteien haben sich angesichts dieses Manövers geweigert, eigene Kandidaten aufzustellen.

Count Binface, auf Deutsch „Graf Mülltonnengesicht“, ist ein selbst ernannter intergalaktischer Weltraumkrieger und Spaßkandidat. Hinter Umhang und Mülltonnenhelm steckt der Komiker Jon Harvey. Zwei Mal versuchte er bereits den Sprung ins Londoner Rathaus, auch bei einer Nachwahl für einen Sitz im Unterhaus stand er bereits auf dem Stimmzettel. Bei dem Urnengang im Bezirk Makerfield erhielt er 95 Stimmen. Dort gewann übrigens Labour-Herausforderer Andy Burnham – der Ausgang dieser Wahl besiegelte den Abgang von Premierminister Keir Starmer.

Ob Count Binface bei der Wahl in Clacton am 13. August wieder indirekt die Karriere eines Politikers beendet? Die Chancen stehen nicht schlecht. Laut Meinungsforschungsinstitut Ipsos wollen 33 Prozent der Menschen in Großbritannien Count Binface als Sieger sehen, nur 21 Prozent sind für Farage. Für 32 Prozent sind – Achtung, Wortwitz – beide Müll.

Und in Deutschland?

Satire in der Politik ist jedenfalls kein rein britisches Phänomen – man denke an „Die Partei“ in Deutschland. Einen Count Binface könnte es hierzulande tatsächlich auch geben. Bei der praktischen Umsetzung einer solchen Spaßkandidatur gibt es neben dem Standardprogramm (Mindestalter, Wohnsitz, Staatsangehörigkeit) aber Hürden – strenger Vorgaben des Wahlrechts sei Dank.

Erstens: Auf dem Stimmzettel muss immer der volle Name des Kandidaten stehen, wie es in der Bundeswahlordnung heißt. Ein Künstlername darf aber netterweise noch dazu gestellt werden.

Zweitens: Die Voraussetzungen sind auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene unterschiedlich. Als Einzelbewerber braucht es für die Kandidatur bei einer Landtagswahl 150 Unterschriften von Unterstützern aus dem Wahlkreis, für die Bundestagswahl 200. Bei Gemeinderats- und Kreistagswahlen haben es Kunstfiguren noch schwieriger – da braucht es nämlich in der Regel eine Partei oder Wählervereinigung im Rücken. Am ehesten wäre ein Bürgermeister Binface denkbar. Bei Bürgermeisterwahlen kann nämlich so gut wie jeder kandidieren – sofern die Wählbarkeitsvoraussetzungen wie Alter und Staatsangehörigkeit erfüllt werden.

Drittens: Eine Gesichtsverhüllung könnte bei Kundgebungen unter das Vermummungsverbot fallen. Für eine Count-Binface-artige Kunstfigur spräche allerdings, dass die Verkleidung offensichtlich Teil des politischen Auftritts und kein Mittel zur Flucht vor der Polizei ist. Das Wahlrecht enthält zudem keine allgemeine Pflicht, wonach Kandidaten bei Wahlkampfauftritten ihr Gesicht unverhüllt zeigen müssen.

Bei einem Wahlsieg würden bei der Ausübung des Mandats dann die nächsten Hürden warten. Aber eines nach dem anderen – soweit hat es Count Binface schließlich auch noch nicht geschafft.