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Pforzheim -  15.07.2026
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Oralsex mitten in Pforzheims Fußgängerzone: Polizei erteilt Platzverweise

Pforzheim. 30 Grad am frühen Dienstagnachmittag in der Fußgängerzone. Die Linden spenden angenehmen Schatten. Auf einer der Holzbänke zwischen Leopoldplatz und Marktplatz verweilen vier Menschen: ein schlafender Punk, ein osteuropäischer Trinker mit seinem Kompagnon und eine Frau, unzählige Tattoos zieren ihren Körper, wie ein Schulbuch vollgekritzelt vor der Sommerferien. Vor ihnen auf den Gehwegplatten stehen eine fast ausgetrunkene Wodkaflasche der Billigmarke Kaliskaya und daneben eine volle Flasche Adelholzener Sanft.

Innenstadt Fußgängerzone Einkaufen
Gegen 17 Uhr rückte die Polizei in die Fußgängerzone zu einem ungewöhnlichen Einsatz aus. Zwei Personen führten sexuelle Handlungen aus. Foto: Meyer

Ob es an der Hitze lag, am Wodka oder an den unergründlichen Wirrungen der menschlichen Lust, lässt sich nicht klären. Fest steht: Im Laufe der nächsten Stunden werden die volltätowierte Frau und einer der betrunkenen Männer einen Polizeieinsatz auslösen. Der Verdacht lautet, wie die Polizei einen Tag später auf Anfrage mitteilt: Erregung öffentlichen Ärgernisses. Der Grund: Oralverkehr in der Fußgängerzone.

Ein PZ-Reporter verbrachte den Rest seiner Mittagspause auf der gegenüberliegenden Bank und beobachtete die Genese der Szene. Einer der Trinker hielt lallende Monologe über untreue Frauen, als sich die Frau entschied, zur Tat zu schreiten.

Sie steckte ihrem Nebensitzer die Zunge in den Hals, er umschloss ihren Körper mit der Begeisterung eines Mannes, der sein Glück kaum fassen kann. Dann begann das Grapschen. Ein bisschen viel für das Ende einer Mittagspause. Der Reporter entschied sich, die Szene nicht länger zu beobachten, und verpasste glücklicherweise, was einen Passanten später zum Hörer greifen ließ: Zwei Personen hätten auf einer Bank in der Westlichen Karl-Friedrich-Straße offensichtlich Sex, so erfuhr es die Polizei über den Notruf. Die anrückenden Beamten trafen nach Angaben der Pressestelle eine Situation an, in der eine Person auf der Bank „oral befriedigt“ wurde. Beide Beteiligten erhielten einen Platzverweis.

Tatsächlich zählt Sex in der Öffentlichkeit laut Umfragen zu den häufigsten erotischen Vorstellungen. Vor Gericht endet das Kopfkino allerdings schnell. Wer sexuelle Handlungen an einem öffentlich einsehbaren Ort vornimmt und dabei Unbeteiligte zu unfreiwilligen Zuschauern macht, kann sich wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses strafbar machen.

Genau wegen dieses Anfangsverdachts ermittelt die Polizei nun auch im Pforzheimer Fall.

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