Pflegerin über Monate ausgenutzt: Böses Erwachen auf dem Arbeitsamt
Enzkreis. Eine Geldstrafe von 3250 Euro lautet der rechtskräftig erlassene Strafbefehl des Amtsgerichts Maulbronn gegen eine 64-jährige ehemalige Arbeitgeberin einer litauischen Pflegekraft aus dem Enzkreis. Nachdem die Pflegerin bei der Finanzkontrolle „Schwarzarbeit“ des Hauptzollamts Karlsruhe Anzeige gegen ihre ehemalige Chefin, die Tochter der zu pflegenden Mutter, erstattet hat, nahmen die Beamten Ermittlungen auf.
Es stellte sich heraus, dass die Pflegekraft im Zeitraum von rund 16 Monaten im Haushalt der Mutter der Verurteilten arbeitete, ohne zur Sozialversicherung gemeldet gewesen zu sein. Die Ermittler konnten nachweisen, dass die 64-jährige Deutsche für ihre Arbeitnehmerin keine Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) abführte. Auch Urlaub wurde der Pflegekraft im kompletten Beschäftigungszeitraum nicht gewährt.
Die Litauerin schöpfte zunächst keinen Verdacht, da sie laut Lohnquittungen zur Sozialversicherung gemeldet war. Erst als sie sich nach ihrer Beschäftigung bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend gemeldet hatte, aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld-Leistungen geltend machen konnte, wurde ihr bewusst, dass ihre Chefin keine Sozialabgaben entrichtet hatte. Beim Sozialversicherungsträger ist ein Schaden von 11.844 Euro entstanden, der von der inzwischen vorbestraften Beschuldigten beglichen wurde.