Rechtsaufsicht hat Einwände: Satzung der Gemeinde Kieselbronn muss geändert werden
Kieselbronn. Die Hauptsatzung der Gemeinde Kieselbronn wird neu gefasst – schon wieder. Einen solchen Beschluss hatte es im Gemeinderat schon im Dezember gegeben. Damals wurde die Satzung um eine Vorschrift ergänzt, die Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder möglich macht.
Im Anschluss hatte Bürgermeister Heiko Faber die -ergänzte Hauptsatzung neu ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht. Dieses Vorgehen hat die Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt beanstandet. Formal hätte anstelle einer Neufassung des Satzungstextes eine Änderungssatzung veröffentlicht werden müssen. Diesen formalen Fehler hat man nun korrigiert. Wegen einer Beanstandung hat das Gremium auch die Entschädigungssatzung neu gefasst.