Reue nach Zoff unter Frauen: 38-Jährige aus dem Enzkreis zu Geldstrafe verurteilt
Pforzheim. So schnell wie der Zoff zwischen den Lebenspartnerinnen im August eskaliert und der Angeklagten die Hand ausgerutscht war, so schnell bekam sie die Quittung. Im beschleunigten Verfahren verurteilte das Amtsgericht Pforzheim eine 38-Jährige aus dem Enzkreis zu einer Geldstrafe von insgesamt 300 Euro.
Der Abend des 10. August ließ sich für die beiden Frauen auf dem Balkon der gemeinsamen Wohnung im westlichen Enzkreis eigentlich gut an. Sie unterhielten sich, hörten Musik und naschten Süßigkeiten, bis ein Anruf ihrer Mutter die Angeklagte aus der Bahn warf.
Üble Tiraden
Die Aufregung eskalierte allen Beruhigungsversuchen zum Trotz. Erst warf sie nur die Süßigkeiten durch die Gegend, bevor sie schließlich auf ihre Partnerin losging, ihr ins Gesicht schlug, sie würgte und als „Schlampe“, „Abschaum“ und „hässliche Kröte“ beschimpfte.
Für die Staatsanwaltschaft anfangs ein Fall von Körperverletzung mit Beleidigung, der sich auf Körperverletzung reduzierte, nachdem die Geschädigte ihren Strafantrag zurückgezogen hatte. Nicht einmal drei Wochen nach der Tat konnte sich das Opfer noch gut an die Situation erinnern. Wie sie versucht hatte, ihre Freundin mit Händen und Worten zu beschwichtigen. Wie ihr die Brille von der Nase geflogen war oder wie sie etwas an der Rippe getroffen hatte. „Das zweite Brillenglas suche ich noch heute“, beklagte sie.
Beim Geständnis der Angeklagten haperte es zwar etwas mit den Details. So räumte sie das Würgen der Freundin erst ein, als Amtsgerichtsdirektor Oliver Weik ihrer Aussage mit Polizeifotos von Hämatom und Schlagspuren im Gesicht des Opfers auf die Sprünge half.
Die Gedächtnislücken so kurze Zeit nach dem Ausraster waren dabei offenbar weniger dem schlechten Gedächtnis als einer guten Portion Scham geschuldet. Auf Hausverweis und drei Tage Übernachtung im Wald folgten Einsicht, Entschuldigung, Aussprache und Versöhnung noch kurz vor der Verhandlung. Die Angeklagte, die ohne Verteidigung kam, war sichtlich nervös, fast schon eingeschüchtert.
Auf das Plädoyer von Staatsanwältin Sarah Behr, die eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 20 Euro, also 800 Euro forderte, was den Betrag von 500 Euro, den die Arbeitsuchende monatlich zur Verfügung hat, deutlich übersteigt, antwortete sie ohne Zögern: „Ich nehme an.“
Dass sie dabei das Urteilsvermögen von Amtsgerichtsdirektor Oliver Weik überging, trug dieser mit Humor.
Er blieb mit seinem Urteil von 30 Tagessätzen zu je zehn Euro, also 300 Euro, unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Urteil hat trotzdem Eindruck hinterlassen.
Unmittelbare Konsequenz
„Das wird mir eine Lehre sein“, beteuerte die Angeklagte, ganz im Sinne von Amtsgerichtsdirektor Oliver Weik, der eine Forcierung von beschleunigten Verfahren zur Chefsache gemacht hat.
Diese erfordern neben einer klaren Beweislage und einem voraussichtlich geringen Strafmaß auch kurzfristige Kapazitäten beim Gericht, die er sich freigeschaufelt hat.
Weik betont: „Aus kriminalpolitischer Sicht ist eine schnelle Strafe besser als eine hohe Strafe, um Täter abzuschrecken, gerade bei häuslicher Gewalt. Der Grundsatz des Rechtsgelehrten Cesare Beccaria, dass Strafe auf dem Fuße folgen muss, gilt auch mehr als 200 Jahre später noch.“
