Revision gegen Urteil im Fall Paulus: Jetzt kann der 27-Jährige die Aussage verweigern
Karlsruhe/Enzkreis. Gegen das erste Urteil im Paulus-Prozess ist vom Verteidiger des Verurteilten Revision eingelegt worden. Das bestätigte am Donnerstag Carolin Kley als Sprecherin des Karlsruher Landgerichts.
Der 27-Jährige aus Pforzheim hatte gestanden, die Leiche des Büchsenmachers aus Gräfenhausen, der Ende August vergangenen Jahres umgebracht wurde, mit vergraben zu haben. Dafür wurde er wegen versuchter Vereitelung einer Straftat zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt.
Schon nach der Urteilsverkündung am vergangenen Freitag hatte sein Anwalt Ralf Köhler angekündigt, Revision einzulegen. Nicht weil er mit dem Urteil unzufrieden sei, sondern damit sein Mandat bei der Fortsetzung des Prozesses ab 27. September gegen die zwei verbliebenen Angeklagten nicht als Zeuge aussagen müsse.
Kley bestätigte: „Damit ist das Urteil nicht rechtskräftig und er hat ein Aussageverweigerungsrecht.“ Nun werde das Urteil geschrieben und den Verfahrensbeteiligten zugestellt. Das könne mehrere Wochen dauern. Anschließend habe der Verteidiger einen Monat Zeit, seine Revision zu begründen. Gut möglich, dass sie sich bis dahin aus Köhlers Sicht erledigt hat und er sie zurückzieht. Denn bis Weihnachten soll auch das Verfahren gegen einen 30-jährigen Italiener und einen 42-jährigen Kampfsportler aus Pforzheim und dem Enzkreis beendet sein, bei dem es darum geht, wer den Büchsenmacher getötet hat.