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Birkenfeld -  14.11.2019
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Revision im Fall Paulus: Verteidiger will lebenslange Haftstrafe nicht akzeptieren

Karlsruhe/Enzkreis/Pforzheim. Ein Gewaltverbrechen ohne Opfer. Ein Leichenfund vier Wochen später im Hagenschieß. Knapp 30 verschwundene Schusswaffen. Ein geplanter Raubüberfall und Sexualstraftaten, die bei den Ermittlungen mit aufgedeckt werden. Eine Sonderkommission mit 40 Beamten, vier Verdächtige – der Fall Paulus galt auch in Polizeikreisen schnell als einer der spektakulärsten Kriminalfälle, die es in Pforzheim und der Region je gegeben hat.

Jetzt hat die Schwurkammer des Karlsruher Landgerichts unter Vorsitz von Richter Leonhard Schmidt mit ihren Urteilen den Schlusspunkt unter die Geschichte gesetzt. Vorläufig, denn Cornelius Schaffrath, Pflichtverteidiger des Hauptangeklagten kündigte am Donnerstag gegenüber der PZ an: „Klar, dass wir Revision beantragen. Wir haben ja nichts zu verlieren.“ Dann wird der Prozess auf Rechts- oder Verfahrensfehler untersucht. Eine Woche hat Schaffrath zur Einreichung. Die Staatsanwaltschaft bestätigte, keine Revision einlegen zu wollen.

Nach 24 Verhandlungstagen und einem guten halben Jahr Prozessdauer wurde ein 30-jähriger Italiener aus Pforzheim, wegen Mordes am 50-jährigen Büchsenmacher Simon Paulus im August vergangenen Jahres in Gräfenhausen zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Mindestverbüßungszeit beträgt 15 Jahre, ehe über eine mögliche Freilassung aufgrund positiver Prognosen entschieden werden kann.

Bis zum Schluss hatte der Hauptangeklagte den Mord abgestritten und seinen 42-jährigen Mitangeklagten beschuldigt, der gestanden hatte, Leiche und Waffen aus Gräfenhausen mit weggeschafft zu haben und dafür wegen versuchter Strafvereitelung und Beihilfe zum Raub zwei Jahre auf Bewährung bekam.

Mehr lesen Sie am 15. November in der „Pforzheimer Zeitung“ oder im E-Paper auf PZ-news.

Autor: ben