Schweickert: Land bestätigt Fehleinschätzung des Landratsamts Enzkreis bei To-Go-Verkäufen
Enzkreis. Für große Verärgerung bei den Vereinen hatte rund um den 1. Mai der Hinweis des Landratsamts Enzkreis gesorgt, dass Essen-To-Go-Angebote ohne Gaststättenlizenz angesichts der Corona-Verordnung rechtlich nicht möglich seien. Erst nach einem Hinweis seitens des Landes ruderte der Kreis zurück, so dass am Vatertag (13. Mai) Angebote möglich waren.Auf eine Anfrage hin hat das Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Sozialministerium dem FDP-Enzkreisabgeordneten Erik Schweickert nun noch einmal mit eindeutigen Worten bestätigt, dass die Corona-Verordnung des Landes kein Verbot des Außer-Haus-Verkaufs von Speisen und Getränken durch Vereine enthält.
„Leider glänzt das Landratsamt in jüngster Zeit nicht gerade mit seinen Rechtsauslegungen“, so Schweickert mit Bezug auf weitere fragwürdige Behörden-Aussagen, zum Beispiel beim ÖPNV: „Dabei lag die Erklärung des Ministeriums bei gesundem Menschenverstand eigentlich auf der Hand.“
Weil Feste zuletzt coronabedingt ausfallen mussten, wollten Vereine mit dem Verkauf ihrer Essensspezialitäten zum Mitnehmen die laufenden Kosten für Sportanlagen oder Dirigenten ein wenig abfedern. Deshalb schmerze den Radfahrerverein Wimsheim die erzwungene Absage des Rollbraten-to-go-Verkaufs finanziell sehr, wie beispielsweise Vorstand Heiko Meyer der PZ gegenüber bereits verdeutlicht hatte. Schweickert erklärte dazu, die Kreisverwaltung habe geradezu „Glück gehabt“, dass den Vereinen kein gültiger Rechtsbescheid zugegangen sei, gegen den diese Widerspruch hätten einlegen können. Andernfalls stünden einige Regressansprüche für die entgangenen Einnahmen gegenüber dem Enzkreis im Raum.
Das Wirtschaftsministerium hatte auf Schweickerts Anfrage erklärt, dass bei einem unrechtmäßig ausgesprochenen Verbot „grundsätzlich Amtshaftungsansprüche in Betracht“ kommen.