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Pforzheim -  03.09.2026
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Spiele der GU-Türkischer SV Pforzheim sind bis auf Weiteres abgesetzt

Eine Streichung des Vereins aus dem Spielbetrieb erfolgt laut dem Fußballkreis erst, wenn die Rechtsmittel erschöpft sind. Die GU hat einen Antrag gestellt, dass die Entscheidungen des Insolvenzverwalters, den Club zu schließen und die Mannschaft abzumelden, rückgängig gemacht werden.

GU Türk Spielfeld Brötzinger Tal
Die Stadt Pforzheim hat die Kündigung des Mietvertrags zur Sportanlage im Brötzinger Tal mit der GU erneuert. Foto: Röhr

Nach der Abmeldung der Mannschaft der GU-Türkischer SV Pforzheim vom Spielbetrieb durch den Insolvenzverwalter haben Badischer Fußballverband (BFV) und Fußballkreis Pforzheim reagiert: „Es werden bis auf Weiteres alle Spiele der GU Türk. SV Pforzheim abgesetzt“, teilte der Fußballkreis am Donnerstag mit.

Sascha Döther, Geschäftsführer beim BFV, erläutert auf Nachfrage: Maßgeblich für den Schritt sei die Entscheidung des Insolvenzverwalters treffe, der der Verband folge.

Indes werde eine Wertung der Spiele des Kreisliga-Teams der GU beziehungsweise eine Streichung des Clubs aus dem Spielbetrieb – der Insolvenzverwalter hat nicht nur die Mannschaft abgemeldet, sondern auch den Verein stillgelegt – erst erfolgen, „wenn die Rechtsmittel erschöpft sind“, heißt es in der Mitteilung des Pforzheimer Fußballkreises weiter. „Der Verein hat ja Einspruch gegen die Entscheidung eingelegt.“

Der vom Amtsgericht bestellte Insolvenzverwalter hatte über mehrere Monate, seit das Finanzamt als einer der Gläubiger einen Insolvenzantrag für die GU gestellt hatte, die Vermögenswerte des Vereins geprüft und letztlich wegen Masseunzulänglichkeit seine Entscheidung getroffen.

Der Direktor des Pforzheimer Amtsgerichts, Oliver Weik, bestätigte den Eingang des Antrags des Vereins, der darauf zielt, die Entscheidung der Insolvenzverwaltung rückgängig zu machen. Nachdem der Insolvenzverwalter zu dem Antrag Stellung genommen habe, werde das Gericht befinden, ob die getroffene Entscheidung rückgängig zu machen sei.

Im Sinne der Gläubiger

Weik kündigte einen zeitnahen Beschluss des Gerichts an, gab aber keine Prognose zum Ergebnis ab. Er betonte indes die Rolle des Insolvenzverwalters: Maßstab für den Insolvenzverwalter „und damit auch für das Gericht“ sei, ob eine Rücknahme der verfügten Stilllegung des Vereins und der Abmeldung der Mannschaft „masseschädlich ist“, so der Amtsgerichtsdirektor. „Das heißt: Wenn der Spielbetrieb Geld kostet, muss der Insolvenzverwalter im Interesse der Gläubiger handeln und das Geld zusammenhalten.“ Er handele schließlich nicht unabhängig, „sondern ist im Auftrag der Gläubiger unterwegs, und seine Aufgabe ist es, möglichst viel Geld für die Gläubiger herauszuholen“.

Einem Befangenheitsantrag gegen den Insolvenzverwalter, den der GU-Verfahrensbevollmächtigte am Mittwoch in einem Gespräch mit der PZ als weiteren Schritt des Vereins andeutete, verwies Weik schon vorab eine Absage. Die „Besorgnis der Befangenheit“ sei in der Insolvenzordnung nicht vorgesehen. „Das kommt aus dem Straf- und Zivilprozess.“ Möglich sei indes ein Antrag auf Entlassung des Insolvenzverwalters, aber dazu bedarf es schon gravierender Gründe. „Da brauchen wir mehr auf der Pfanne als einen Verdacht.“

Hinter den juristischen Schritten steckt aber auch eine emotionale Komponente. Spurlos vorbei geht das Schicksal des Vereins aus dem Brötzinger Tal an den Personen, die in diesen Tagen mit dem Verein zu tun haben, nicht. Die Entwicklung sei „sehr, sehr bedauerlich“, sagt Sascha Döther – 2025 habe die GU in Eppingen als Verbandsligist noch das Verbandspokalfinale gegen Sandhausen bestritten und nun, etwas mehr als ein Jahr später, liege die Abmeldung vor. Der BFV-Geschäftsführer verwies aber auch auf die Option einer Vereinsneugründung, verbunden mit dem Neuanfang in der untersten Spielklasse.

Stadt erneuert Kündigung

Im Falle der GU würde sich dann aber die Frage nach einer Spiel- und Trainingsstätte stellen. Die Stadt Pforzheim bekräftigte ihre Kündigung des Mietvertrags zur Nutzung der Anlage im Brötzinger Tal. Die Stadt stehe im regelmäßigen Austausch mit dem Insolvenzverwalter, teilte Pressesprecher Philip Mukherjee am Donnerstag mit. „Im Rahmen dessen wurde ihm nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 31. August die Kündigung für den Sportplatz und das Vereinsheim auf der Anlage in der Wohnlichstraße erneut übermittelt.“ Die Rückführung des Mietobjekts werde mit dem zuständigen Insolvenzverwalter abgestimmt, heißt es weiter.

Noch unklar ist, was mit dem Platz danach geschieht. Mukherjee: „Die weitere Nutzung der Sportanlage wird in Abhängigkeit und nach Abschluss des laufenden Verfahrens geprüft.“

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