Spielsucht treibt Buchhalter aus dem Enzkreis in Abwärtsspirale des Betrugs
Enzkreis. Am Ende der Gerichtsverhandlung umarmen sich am Dienstag die einstigen Freunde: Der schluchzende Angeklagte, der seinen vertrauensvollen Chef von Januar 2021 bis Oktober 2024 um knapp eine halbe Million Euro „erleichtert“ hatte, und der Geschädigte, der kein Interesse an dessen Bestrafung zeigte. „Warum hast du bloß nicht mit mir geredet?“, wollte der Firmenchef, der als Zeuge vor dem Schöffengericht in Pforzheim geladen war, von seinem Freund, Buchhalter und kaufmännischem Leiter des Betriebes wissen.
„Ich habe mich so geschämt“, erwiderte der: „Ich hab es einfach nicht fertig gebracht.“
Wie ihm Staatsanwalt Andreas Schröder vorwarf, hatte der 55-Jährige innerhalb von vier Jahren insgesamt 97 Mal Rechnungen für die Firma „bezahlt“, für Lieferungen, die es nie gegeben hatte. Anfangs waren es eher niedrige vierstellige Summen, die sich dann steigerten, bis es sich zuletzt, 15 Mal, um knapp fünfstellige Beträge handelte, die alle auf dem Konto des Angeklagten landeten. In der Verhandlung unter Vorsitz von Amtsgerichtsdirektor Oliver Weik offenbarte sich die „Abwärtsspirale“ eines unauffälligen Mannes, der im Leben zuvor nie straffällig geworden war. Dass er spielsüchtig war, um immer höhere Einsätze spielte, Freunde und Bekannte um Darlehen bat, die er dann nicht zurückzahlen konnte, wurde erst in reiferen Jahren augenfällig und zum Problem, wie Verteidigerin Marie Weinert anschaulich schilderte. Schon die Mutter des Angeklagten sei spielsüchtig gewesen, was der Junge damals „normal“ fand. Vom Ausfüllen von Lottoscheinen kam er in die Glitzerwelt der Casinos, wo er seinen Monatslohn verspielte, das Geld seiner Bekannten, und endlich auch das seines Chefs und Freundes, der ihm vertraute und nicht kontrollierte, was sein Buchhalter und kaufmännischer Leiter einnahm und ausgab.
Die Taten gab der Angeklagte unumwunden zu. Er sei froh, dass endlich alles aufgeflogen war, erklärte seine Verteidigerin. Das alles tue ihm „unendlich leid“. Inzwischen hat er eine Selbsthilfegruppe gefunden, einen Therapieplatz noch nicht, spielt nicht mehr, und versucht, den entstandenen Schaden zurückzuzahlen.
Sein Gehalt in einer neuen Arbeitsstelle wird gepfändet, ihm bleibt nur der pfändungsfreie Betrag. Staatsanwalt Schröder stellte in seinem Plädoyer fest, der Angeklagte habe sich vier Jahre lang eine Einnahmequelle erschlossen und einen beträchtlichen Vermögensschaden verursacht. Eine Bewährungsstrafe komme hierfür nicht mehr in Betracht. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren.
Verteidigerin Weinert argumentierte, wenn ihr Mandant Herr seiner Sinne gewesen sei, hätte er die Taten nie begangen. Spielsucht sei wie Drogensucht – tragisch. Er habe nicht in Saus und Braus gelebt, sondern alles verloren. Ein Freiheitsentzug sei wenig sinnvoll – wie könne er dann die Schulden zurückzahlen? Sie plädierte auf eine zweijährige Strafe auf Bewährung mit entsprechenden Auflagen. Die Richter rangen lange, wie Vorsitzender Weik in der Urteilsbegründung ausführte. Der Angeklagte habe sich zwar „schamlos bedient“, es sei ihm aber leicht gemacht worden. Er habe ein reuiges, frühes Geständnis abgelegt, leiste Wiedergutmachung, bemühe sich um Therapie. Insgesamt sei ihm eine positive Prognose zu stellen. Daher das Urteil: Wegen Untreue und Fälschung beweiserheblicher Daten zwei Jahre Bewährungsstrafe. Die Bewährungszeit beträgt vier Jahre. Der Angeklagte hat eine Therapie anzutreten und soll durch Erhalt der Arbeitsstelle den verursachten Schaden begleichen.
