Stadt verweigert Genehmigung: Deshalb darf ein Pforzheimer Ski- und Snowboardclub keinen Skibasar machen
Pforzheim. Die großformatigen Banner hatten die Ehrenamtlichen des Ski- und Snowboardclubs „White Move“ schon gedruckt, die Schichten eingeteilt und die Räumlichkeiten besorgt. Denn eigentlich wollten sie am Sonntag, 23. November, einen Ski- und Snowboardbasar auf die Beine stellen: als Teil des Genussmarkts im Pforzheimer Autozentrum Walter.
Eigentlich, wohlgemerkt. Denn daraus wird nichts: Von der Stadt erhielt der Verein für sein Vorhaben keine Genehmigung. Verstehen können Adrian Bornbaum und seine Kollegen das nicht. „Wir haben gedacht, wir machen alles vorbildlich“, sagt der Vorsitzende und ist überzeugt: „Man hätte zusammensitzen und eine Lösung finden können, wenn man gewollt hätte.“ Sein Vorstandskollege Nils Wilhelm erklärt, schon im Sommer telefonisch Kontakt zur Stadtverwaltung aufgenommen und von dort grundsätzlich positive Signale erhalten zu haben. „Es sah für mich nicht so aus, als ob das problematisch werden könnte.“ Beim Beantragen der Genehmigung hat der Verein eigenen Angaben zufolge im Oktober alle verlangten Unterlagen übersandt, darunter einen Lageplan, die allgemeinen Geschäftsbedingungen und ein polizeiliches Führungszeugnis des Vorsitzenden.
Paragrafen über Paragrafen
Ein paar Tage später kam die Ablehnung, mit einer Begründung, die für Wilhelm und seine Kollegen „schwer nachvollziehbar“ ist. Der Schriftverkehr mit der Stadtverwaltung füllt inzwischen etliche E-Mails. Zusammenfassend gelangen Vorstandsmitglied Christian Kraft und seine Kollegen zu der Ansicht, die Stadt habe immer neue Begründungen gefunden, um den Basar abzulehnen. Er spricht von einer „Paragrafenreiterei ohne Ende“ und sagt: „Das Traurige ist, dass man dazu getrieben wird, es einfach zu lassen.“ Kraft behauptet, dass Skibasare mit ähnlichen Konzepten andernorts auch sonntags stattfinden. Von 2011 bis 2015 hatte der Verein „White Move“ seinen Basar beim verkaufsoffenen Sonntag auf der Wilferdinger Höhe, in einigen Jahren sogar in der Werkstatt eines Autohauses. Letzteres betonen Kraft und seine Kollegen deshalb besonders, weil die Stadtverwaltung ihnen in einer Mail sinngemäß mitgeteilt hat, die für den Basar im Autozentrum Walter vorgesehenen Räumlichkeiten seien für eine Versammlung nicht geeignet. Kraft sagt: „Wir sind enttäuscht und das ist noch milde ausgedrückt.“ Auf Nachfrage erklärt die Stadt, ihre Gewerbeabteilung habe bereits im ersten Gespräch im August „auf die besonderen Anforderungen für Sonntagsveranstaltungen“ hingewiesen. Die anschließend vom Verein eingereichten Unterlagen haben laut Stadt gezeigt, dass „der Club als Veranstalter und alleiniger Anbieter auftritt, Waren von Privatpersonen verkauft und beim Verkauf der angebotenen Artikel eine Provision erhält“. Daraufhin habe die Gewerbeabteilung informiert, dass die rechtlichen Voraussetzungen für einen gewerblichen, mehrere Anbieter erfordernden Markt nicht erfüllt seien. „Ein sonntäglicher Verkaufsmarkt ist regelmäßig nur im Rahmen der Marktprivilegien zulässig, die eine Festsetzung nach der Gewerbeordnung erfordern“, schreibt die Stadt.
Behördenübergreifende Arbeit
Wenn bei einem Skibasar private Verkäufer und der Verein durch Provisionen Verkaufserlöse erhalten, gilt er aus Sicht der Stadt als Verkaufsveranstaltung, die „nach herrschender Rechtsauffassung eine typisch werktägliche Handlung“ darstelle und nach dem Feiertagsgesetz an Sonn- und Feiertagen verboten sei. Im Genussmarkt des Autozentrums kann der Skibasar laut Stadt nicht aufgehen, weil der Genussmarkt eine gastronomische Veranstaltung sei, die „nicht den Marktregelungen der Gewerbeordnung oder dem Sonn- und Feiertagsverbot unterliegt“. Die Stadt erklärt, dass ihre Gewerbeabteilung nach dem Erhalt der Lagepläne „im Rahmen eines üblichen Genehmigungsverfahrens und in Bezug auf die baulichen und sicherheitstechnischen Gegebenheiten“ weitere Fachbehörden wie Feuerwehr und Baurechtsamt hinzugezogen habe.
Einseitige Benachteiligung?
Bedenken hat es laut Stadt allerdings mit Blick auf Werkstatteinrichtungen wie Gruben, Hebebühnen und andere Maschinen und Werkzeuge gegeben. Die Stadt betont, die „ministeriellen Vorgaben“ zum Sonn- und Feiertagsschutz des Grundgesetzes einheitlich anzuwenden. „Es gab keine einseitige, nachteilige Behandlung des Vereins“, heißt es im Statement: „Alle relevanten Punkte wurden umfassend kommuniziert.“ Zudem weist die Stadt darauf hin, dass ein Verkaufsbasar in baurechtlich geeigneten Räumlichkeiten an einem Werktag „gewerberechtlich unproblematisch“ sei und „von dort keine weiteren Genehmigungen“ erfordere.
Beim Ski- und Snowboardclub „White Move“ hat man sich inzwischen mit der Situation abgefunden. Der Verein will am Sonntag auf dem Genussmarkt des Autozentrums Walter statt des Skibasars einen Informationsstand aufbauen, außerhalb der Werkstatt. Beantragt hat man ihn laut Nils Wilhelm nicht. „Wir hoffen, dass wir dafür keine Strafe bekommen.“
