Gemeinden der Region
Mühlacker -  07.04.2022
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Stadtverwaltung will bei Abbruch genauer hinschauen wenn es um alte Gebäude im Stadtbesitz geht.

Mühlacker. Die Stadtverwaltung Mühlacker zieht Schlussfolgerungen aus dem Abbruchfall Friedenstraße 12, teilt die CDU-Gemeinderatsfraktion in einer Pressemitteilung mit. Sie will vorher genauer hinschauen, wenn in geschützten Ortskernen ein Abbruch geplant ist. Das versichert Oberbürgermeister Frank Schneider in der Antwort auf eine Anfrage des Vorsitzenden der CDU-Fraktion im Gemeinderat, Günter Bächle. Der Lienzinger Stadtrat wollte wissen, welche Folgerungen im Mühlacker Rathaus aus dem Fall gezogen werden.

Denn das von der Stadt beseitigte Gebäude Friedenstraße 12 gleich neben dem Lienzinger Rathaus war älter als im Werteplan „Etterdorf Lienzingen“ angenommen. Der war immerhin Basis für die Anordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe, über den historischen Ortskern von Lienzingen vor rund zehn Jahren den Schutzschirm aufzuspannen (PZ hat berichtet).

Doch die Friedenstraße 12 sei nicht in der amtlichen Denkmalliste gestanden, was zur Abbruchentscheidung des Gemeinderats verleitet habe, nachdem die Stadt als Eigentümerin niemand gefunden habe, der die Immobilie sanieren wollte. Dies allein könne aber nicht Maßstab für Entscheidungen sein, einen Platz abzuräumen. Im Gespräch mit dem Bauforscher Tilmann Marstaller zeigte sich, so Bächle weiter, für die Gesamtanlagesatzung und die Abgrenzung des geschützten Areals sei der Werteplan ein wichtiger Orientierungspunkt, hätte aber im konkreten Fall eine vertiefende Untersuchung gut vertragen. Solche Diskussionen brachen zum Beispiel auch in Tübingen auf, so der Stadtrat. Dort habe sich Oberbürgermeister Boris Palmer überzeugen lassen, dass vor einer unverrückbaren Entscheidung ein Objekt mit scharfem Blick geprüft werde.

„Daran mangelte es bei Friedenstraße 12“, so das Fazit des Christdemokraten. Denn inzwischen stellt sich seinen Angaben zufolge heraus, dass es in diesem Fall vorher keine vertiefende Untersuchung gab, jedoch glücklicherweise eine fotografische Dokumentation durch die städtische Hochbauabteilung, die dafür ein besonderes Lob verdiene. Deren Bewertung durch Marstaller ergab, dass das Baujahr nicht 1900 war, sondern 1800. „Aber da war das Haus schon weg.“ Deshalb wollte er von der Stadtverwaltung wissen, welche Konsequenzen sie aus dem Fall Friedenstraße 12 zieht.

Die Antwort aus dem Rathaus: Die Verwaltung will genauer hinschauen und damit dem Beispiel von Tübingen folgen. Die Verwaltung schlussfolgert aus dem Fall, dass künftig vor dem Abbruch von Gebäuden im Eigentum der Stadt, deren Alter nicht offensichtlich ist, eine diesbezügliche Untersuchung erfolgen soll, um Irrtümer auszuschließen und gegebenenfalls verborgene Kulturdenkmale zu entdecken. pm