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Mühlacker -  15.11.2020
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Stadtwerke Mühlacker erhöhen zum 1. Januar die Bezugspreise

Mühlacker. Die Stadtwerke Mühlacker (SWM) passen mit Wirkung zum 1. Januar ihre Strom- und Erdgaspreise an. Vor dem Hintergrund internationaler Klimaschutzverpflichtungen und daraus abgeleiteter nationaler sowie europäischer Klimaziele hat die Bundesregierung am 9. Oktober 2019 das sogenannte Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen, das seitdem Schritt für Schritt mit Gesetzen und Förderprogrammen umgesetzt wird. Ein zentraler Bestandteil ist die Einführung eines Preises für den Ausstoß klimaschädlichen Kohlenstoffdioxids (CO2) ab dem Jahr 2021.

Unternehmen, die Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas in Verkehr bringen, werden gesetzlich verpflichtet, für den CO2-Anteil ihrer Brennstoffmengen Emissionszertifikate zu erwerben. Daher sind auch die SWM als Erdgaslieferant künftig verpflichtet, für das an ihre Kunden gelieferte Erdgas Emissionszertifikate zu erwerben. Aufgrund dieser neuen gesetzlichen Auflagen müssen die SWM in ihrer Kalkulation der Erdgaspreise den neuen Preisbestandteil CO2-Preis von derzeit 0,455 Cet pro Kilowattstunde (Ct/kWh, netto) berücksichtigen. Durch sinkende Beschaffungskosten konnten die SWM, so heißt es in der Pressemitteilung des Unternehmens, im Juli 2020 bereits eine Preissenkung von 0,5 Ct/kWh (netto) an ihre Kunden weitergeben. Aufgrund gesunkener Marktpreise können die SWM die Beschaffungskosten nochmals senken und so einen Teil der CO2-Preisbelastung auffangen.

Beispielrechnungen

Zusammengerechnet kommt es zu einer Preiserhöhung in Höhe von 0,381 Ct/kWh (netto). Der Grundpreis für Erdgas bleibt unverändert. Der Verbrauchspreis für die Kilowattstunde Gas erhöht sich um 0,453 Ct/kWh (brutto). Für die Kunden bedeutet das eine Mehrbelastung von 6,62 Prozent. Bei einem Jahresbedarf von 17 206 kWh erhöht sich der monatliche Rechnungsbetrag um 6,45 Euro (brutto). Steigende Netzentgelte führen zur Anpassung bei allgemeinen Tarifen der Grundversorgung mit Strom, heißt es in der SWM-Mitteilung weiter. Der Strompreis setze sich aus verschiedenen Bestandteilen zusammen: der Energie selbst, aber auch Steuern, Abgaben und Umlagen sowie den regulierten Netzentgelten und den Vertriebskosten. Mit dem beschlossenen Klimaschutzprogramm 2030 wurde neben der CO2-Bepreisung für Erdgas eine Senkung der EEG-Umlage für Strom festgelegt. Die sinkenden gesetzlichen Umlagen minus 0,173 Ct/kWh (netto) reichten jedoch nicht aus, um einen Anstieg der regulierten Netznutzungsentgelte von plus 1,06 Ct/kWh (netto) auszugleichen. Dieser Anstieg im vorgelagerten, aber auch im Netz der Stadtwerke Mühlacker sei auf Investitionen in den Netzausbau zurückzuführen.

Daher werde eine Preiserhöhung um 0,887 Ct/kWh (netto) in der Grundversorgung nötig. Der Preis in der Grundversorgung Strom bleibe unverändert. Der Verbrauchspreis für die Kilowattstunde Strom erhöhe sich um 1,06 Ct/kWh (brutto) und für Wärmestrom um 0,43 Ct/kWh (brutto). Für die Kunden in der Grundversorgung bedeute das eine Mehrbelastung von 3,3 Prozent. Bei einem kalkulatorischen Jahresbedarf von 2134 kWh erhöhe sich der monatliche Rechnungsbetrag um 1,89 Euro (brutto).

Autor: pm