Steuerberaterin aus dem Enzkreis soll Unterschriften gefälscht und Geld von Mandantin unterschlagen haben
Pforzheim/Enzkreis. Hat die 80-jährige Steuerberaterin mit viel Geschick eine Unterschrift gefälscht, um die Steuererstattung ihrer Mandantin zu ergaunern und so einen Teil ihrer offenen Rechnungen illegal einzusammeln? Oder wurde ihr eine undankbare, zahlungsunwillige Klientin zum Verhängnis? Das Amtsgericht Pforzheim musste sich nun mit merkwürdiger Zahlungsmoral auseinandersetzen.
Die Geschichte des Streits ums liebe Geld in Höhe eines Betrages von 6068 Euro beginnt harmlos. Die Steuerberaterin aus dem Enzkreis war Stammkundin in einem Modegeschäft im Nordschwarzwald, erst beim Vater, dann bei der Tochter. Als die Geschäftsinhaberin dringend eine Steuerberaterin für die Jahre 2019 bis 2024 benötigte, sprang die Angeklagte in die Bresche und ordnete das Beleg-Chaos. „Nichts war gemacht. Keine einzige Steuererklärung wurde abgegeben. Es gab viele Probleme. Ich habe mit Finanzamt und Gerichtsvollzieher telefoniert. Ich konnte aber alles klären“, berichtet die Angeklagte im Zeugenstand, wie sie die gesamte Buchführung von fünf Jahren auf Vordermann bringen musste.
Am 16. April 2025 habe sie sich mit der Mandantin von 17.45 bis 22.00 Uhr getroffen, damit diese die Steuererklärungen unterschreibt, darunter auch die Abtretungsanzeige, die es dem Finanzamt erlaubt, die Steuerrückerstattung der Mandantin auf das Konto der Steuerberaterin zu überweisen. „Wir hatten bei dem Termin vereinbart, dass ich die Abtretungserklärung mit den Steuererklärungen zusammen beim Finanzamt am Geschäftssitz abgebe“, betont die 80-Jährige. „Zur Abgabe bin ich erst im November gekommen, weil durch die Corona-Hilfen noch viel aufgearbeitet werden musste.“ Sie habe die unterschriebene Abtretungsanzeige dann nur ergänzt, beispielsweise um die Höhe des zu erwartenden Erstattungsbetrages, weist sie alle Fälschungsvorwürfe weit von sich. Überhaupt sei durch die Steuererstattung nur ein kleiner Teil an fälligen Honoraren abgedeckt worden, merkte Verteidiger Manfred Hofmann an, dass er vor Wochen eine Mahnung über eine Forderung von mehr als 20.000 Euro an die ehemalige Geschäftsinhaberin geschickt habe, die ihren Modeverkauf mittlerweile aufgegeben und abgewickelt habe.
Die 54-Jährige, die sich um ihr Steuerguthaben betrogen fühlt und die angebliche Fälschung ihrer Unterschrift prompt bei der Polizei angezeigt hatte, präsentierte sich im Zeugenstand mit viel Belastungseifer und saumseliger Zahlungsmoral. „Ich habe kein derartiges Formular unterschrieben“, beharrte sie darauf, Mitte November aus dem Steuerbescheid des Finanzamtes erstmals von Abtretung und nicht ausgezahltem Guthaben über 6068 Euro erfahren zu haben. Gleichzeitig verifizierte sie die Unterschrift auf einem Dokument, dass Richter Patrick Stemler ihr zeigte, als echt. Von der Information, dass es sich dabei um die strittige Abtretungserklärung handle, ließ sie sich nicht aus der Fassung bringen.
Wie sie erhaltene Rechnungen begleichen kann, darüber soll beim sechsstündigen Unterschriftsmarathon im April 2025 nicht geredet worden sein. Die seitdem anhaltende Ignoranz jeder Rechnung für Steuerberatungs- und Buchführungs-Dienste begründete sie damit, dass sie vom Finanzamt noch keine Rückzahlungen erhalten habe, und ließ damit Staatsanwalt Johannes Jungmann erstaunt zurück. Er hatte zuvor nachgehakt: „Mit Abgabe war die Arbeit doch getan und das Honorar fällig?“
Angesichts der ohnehin dürftigen Beweise verzichtete das Gericht auf ein graphologisches Gutachten. Die Unterschrift ragt über Linien und Schrift des Dokuments. Das ließe sich mit einem einfachen Ausschneiden der Unterschrift und Kopieren nicht machen – für Richter Stemler deutete nichts auf eine Fälschung hin. Er sprach die Seniorin frei und beruhigte die 80-Jährige: „Nicht Sie müssen ihre Unschuld beweisen. Der Staat muss Ihnen Ihre Schuld beweisen.“
