Strafbefehl gegen AfD-Politiker wegen Volksverhetzung? Miguel Klauß sieht „Oppositionsarbeit behindert“
Kreis Calw. Erst am Samstag hat Miguel Klauß wieder eine „millionenfache Remigration“ gefordert – öffentlich vor rund 150 AfD-Anhängern und -Sympathisanten im Hirsauer Klosterkeller. Auf den Tischen lagen Bierdeckel mit dem Konterfei des AfD-Landtagsabgeordneten und Kandidaten für die Landtagswahl am 8. März mit dem Spruch: „Gute Reise Habibi“ (Aus dem Arabischen: „Gute Reise Schatz“). Für solche Aktionen ist der Nagolder bekannt.
Auf Social Media teilt er solche fast täglich – testet die Grenzen des Sagbaren aus. Das könnte jetzt ein juristisches Nachspiel haben. Nachdem der Landtag die Immunität des 39-Jährigen im Mai aufgehoben hat und die Staatsanwaltschaft Tübingen seither ermittelt, hat die Behörde Strafbefehl beantragt. Es geht unter anderem um Volksverhetzung – und auch ein Foto einer ermordeten Studentin könnte eine Rolle spielen. Klauß sieht sich in seiner Oppositionsarbeit behindert.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem AfD-Abgeordneten vor, auf Social Media drei Beiträge veröffentlicht zu haben, die drei Straftatbestände erfüllen: Volksverhetzung, Belohnung und Billigung von Straftaten und Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz. Diese soll Klauß 2023 und 2024 in verschiedenen Sozialen Medien gepostet haben. Die Staatsanwaltschaft macht dabei klar, dass Klauß als unschuldig gilt, solange ein Gericht nichts Gegenteiliges feststellt.
Was dem Nagolder, der auf TikTok 500.000 Follower hat, genau vorgeworfen wird, bleibt weiter unklar. Es gibt jedoch Vermutungen. Die Staatsanwaltschaft hatte in den vergangenen Monaten immer wieder wegen „presserechtlicher Grundsätze“ nichts zu den Tatvorwürfen sagen wollen. Das Amtsgericht Nagold, bei dem der Strafbefehl aktuell geprüft wird, will ebenfalls keine Details nennen.
Nur Klauß gab im Sommer auf Anfrage der PZ etwas preis: Die Staatsanwaltschaft ermittle wegen Volksverhetzung gegen ihn. Offenbar wegen „der Kritik an der Migrationspolitik der Kartellparteien“. Er habe die angeblich steigende Anzahl an Gruppenvergewaltigungen in Deutschland thematisiert.
Der mögliche Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz klingt dazu erst einmal harmlos. Der könnte es aber in sich haben. Kurz nachdem der Landtag die Immunität des AfD-Politikers aufhob, reichte ein Mann aus Bayern eine weitere Strafanzeige gegen Klauß ein. Weil der für seine politischen Zwecke ohne Erlaubnis ein Foto seiner getöteten Schwester Sophia L. auf Social Media veröffentlicht hatte. Die wurde 2018 von einem marokkanischen Lastwagenfahrer ermordet. Deren Familie sieht das als Femizid an, die Tat habe nichts mit der Herkunft zu tun. Die Hinterbliebenen wehren sich seit Jahren gegen die Vereinnahmung des Schicksals von Sophia L. für politische Zwecke, insbesondere von AfD-Leuten. Schon gegen den Rechtsextremisten und thüringischen Landesvorsitzenden Björn Höcke wurde deshalb ermittelt – am Ende erfolglos.
Wie das Amtsgericht Nagold im Fall Klauß entscheiden wird, bleibt nun abzuwarten. Die Direktorin Barbara Beier bestätigt den Erlass eines Strafbefehls gegen den AfD-Abgeordneten. Bei einem Strafbefehl gibt es keine mündliche Hauptverhandlung, es geht meist um geringfügigere Delikte und es gibt meist Geldstrafen und selten Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr auf Bewährung. Nach der Prüfung der drei Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft hätten sich bei einem jedoch rechtliche Bedenken gegen den hinreichenden Tatverdacht ergeben, teilt Beier mit. Daher sei die Strafakte wieder an die Behörde in Tübingen zurückgegangen. Eine Stellungnahme dazu gebe es noch nicht, so die Juristin in einer Pressemitteilung weiter. Erst, wenn die Unterlagen zurück in Nagold sind, könne über das weitere Vorgehen entschieden werden.
Falls Klauß gegen einen möglichen Strafbefehl Einspruch einlegen würde, käme es nicht vor April zu einer Hauptverhandlung. Also erst nach der Landtagswahl, bei der Klauß wieder für die AfD kandidiert. Direktorin Beier begründet diese eventuelle Wartezeit mit einer starken Arbeitsbelastung ihres Amtsgerichts.
„Dass die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft so agiert, ist durch die Medienberichterstattung längst bekannt“, schreibt Klauß in seiner Stellungnahme an die PZ.
„Kritik an der desaströsen und zerstörerischen Migrationspolitik der Bundes- und Landesregierung muss in einer Demokratie erlaubt sein, ohne den Vorwurf der Volksverhetzung zu riskieren. Dieser Paragraf wird missbraucht, um Oppositionsarbeit zu behindern und unliebsame Meinungen zu bestrafen oder wird schlicht vor Wahlen aus der Schublade gezogen.“
Schon bei Aufhebung seiner Immunität stellte der AfD-Politiker mit ähnlichen Aussagen die unabhängige Justiz und das Rechtssystem in Frage. Abschließend meint er nun: „Dass die Meinungsfreiheit immer stärker unter Druck gerät, ist für die Bürger längst tägliche Realität.“
