Straße zwischen Mönsheim und Porsche: Massive Kritik an der Enzkreis-Entscheidung ebbt nicht ab
Mönsheim/Weissach/Enzkreis. „Für diesen Quatsch kriegt ihr unsere Grundstücke nicht“, sagen die Gegner des Vorhabens. Der Enzkreis schafft derweil Fakten: Für 14 Grundstücke hat das Landratsamt Enteignungsanträge gestellt. Ab Oktober soll die 2,4 Kilometer kurze Kreisstraße zwischen Mönsheim und dem Südtor des Porsche-Entwicklungszentrums Richtung Weissach-Flacht auf sieben Meter ausgebaut werden. Gegen den Willen vehementer Kritiker, die immer noch darauf hoffen, die Entscheidungsträger des Enzkreises zum Umdenken bewegen zu können. Auch per Klage.
Ursprünglich war 2015 mal geplant gewesen, die Kreisstraße zwischen der L1134 und Flacht für rund zwei Millionen Euro auf sechs Metern Breite auszubauen. Niemand von den anliegenden Grundstücksbesitzern, die hierfür Fläche abtreten müssten, hätte etwas gegen dieses Vorhaben gehabt, versichern Annette und Joseph Michl, die gemeinsam mit Gemeinderätin Simone Reusch (Unabhängige Bürgerliste Mönsheim) zu den lautesten Kritikern gehören.
Aber schon vor Jahren war die breitere Variante planfestgestellt worden. Sie hat nun auch Anfang Juli im Kreistag eine klare Mehrheit erhalten: Für gut acht Millionen Euro soll die Kreisstraße sieben Meter breit werden und einen neuen Radweg erhalten, über dessen Nutzen schon heftig gestritten worden war. Wie berichtet war auch heftig diskutiert worden, ob man an den Plänen kurz vor knapp noch Abstriche machen könnte. Das aber, wurde im Kreistag deutlich, hätte dazu geführt, dass die Planung ganz von vorne hätte beginnen müssen. Und das, so die Sorge, hätte das Ganze nur noch teurer gemacht.
Für die Grundstückseigentümer Michl und Reusch geht es ums Prinzip. „Unseres Wissens wollen zwölf Eigentümer und vier bis fünf Pächter ihr Einverständnis nicht erteilen“, so Annette Michl. „Es sind die Rahmenbedingungen, die uns stören, nicht der Werteverlust.“ Die Liste dieser „Rahmenbedingungen“ ist lang. So stören die Kritiker die Kosten von acht Millionen Euro, der Flächenverbrauch und die drohende Flächenversiegelung beim Ausbau der sieben Meter breiten Variante, die Einschnitte in die Natur und landwirtschaftlichen Flächen, die erhöhte Gefahr der Straßenquerung für Wild, Fußgänger und Fahrradfahrer sowie die aus ihrer Sicht unsinnige Streckenführung des mitgeplanten neuen Radweges. Im Grunde, so spitzen sie zu, handele es sich bei dem geplanten Ausbau um eine „Werkszufahrt zu Porsche“. Mit dem Allgemeinwohl habe das Vorhaben wenig zu tun.
Hauptsächlich gehe es ihnen um den Naturschutz, sagen Michls. Annette Michls Vorfahren kommen aus Mönsheim, die Grundstücke hat sie geerbt. „Die, die sich um den Klimaschutz kümmern müssten– das Regierungspräsidium, das Landratsamt – tun es nicht. Wir tun, was die tun müssten. Wir lehnen den Ausbau ja nicht ab. Wir sagen: Macht es eine Stufe kleiner“, meint Joseph Michl.
„Die Straße noch breiter, hier noch ein Baugebiet, da noch ein Supermarkt: ohne Rücksicht auf den Klimawandel. Jede fünfte Buche ist krank, aber jeder denkt nur an sich“, kritisiert auch Gemeinderätin Reusch grassierenden Flächenverbrauch und Einschnitte in die Natur. „Das Land schafft seine Klimavorgaben nicht, aber will mit Landesmitteln sowas bezuschussen!“
Für den sieben Meter breiten Ausbau der K4569 und den Neubau des Radweges bestehe laut Landratsamt an besagten Grundstücken ein dauerhafter Bedarf von insgesamt 2035 Quadratmetern sowie ein vorübergehender Bedarf von insgesamt 1180 Quadratmetern. „Die Enteignungsanträge sind gestellt, das Enteignungsverfahren ist jedoch noch nicht eingeleitet“, erläutert Sabine Burkard, Pressesprecherin des Landratsamts. „Allerdings haben wir parallel dazu für alle diese Grundstücke Anträge auf vorzeitige Besitzeinweisung gegenüber den Eigentümern und Pächtern gestellt, die inzwischen auch nahezu alle verhandelt und positiv beschieden sind.“
Die vorzeitige Besitzeinweisung ist eine Besonderheit im Enteignungsrecht. Der Vorhabenträger, also der Enzkreis, wird vorzeitig in den Besitz der benötigten Flächen eingewiesen und kann mit dem Bau beginnen, noch bevor die eigentlichen Enteignungen abgeschlossen sind. Es sei sehr schwer, sich dagegen zu wehren, sagen Michls. Sie hoffen, dass ihre Klage doch noch zu einem Einlenken führen möge.
Erneut Klage gegen Ausbau der Straße
Der Ausbau der Kreisstraße 4569 Richtung Flacht zur Süd-Zufahrt des Porsche-Werkes steht schon seit Jahren in der Kritik. Bereits im Jahr 2020 haben sowohl die Gemeinde Mönsheim – damals noch unter Bürgermeister Thomas Fritsch – und das Ehepaar Annette und Joseph Michl – Grundstückseigentümer an besagter Kreisstraße – Klage gegen das Vorhaben eingereicht. Die Klage am Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte der Mönsheimer Gemeinderat damals einstimmig beschlossen. Groß war die Sorge einer einseitigen Verkehrsbelastung Richtung Mönsheim. Auch der Bau eines Fahrradwegs zwischen K4569 und L1134 wurde damals bereits abgelehnt. Grund: Kosten und Flächenverbrauch stünden im Missverhältnis zu den Nutzen.
Auch die Michls hatten 2020 schon einmal geklagt. Ohne Erfolg. Und Mönsheim hatte seine Klage schließlich zurückgezogen. Michls klagen nun erneut am Verwaltungsgericht. Sie gehen davon aus, dass die erfolgte Besitzeinweisung durch das Landratsamt rechtswidrig gewesen sei. In der Korrespondenz zwischen Landratsamt und Pächtern im Verlauf des Enteignungsverfahrens sei es zu Datenschutzverstößen gekommen. „Und was auf einen rechtswidrigen Antrag hin beschlossen wird, kann keinen Bestand haben“, so Annette Michl. Ihre Forderung: Das Landratsamt solle, anstatt zwölf Eigentümer zu enteignen, auf deren Kritik eingehen. Gegen einen Ausbau der Kreisstraße auf sechs Meter und ohne den Radweg hätte keiner der Eigentümer etwas.
