Streit um Ortsschilder im Enzkreis geht in neue Runde
Enzkreis. Die Ortstafel-Problematik bewegt weiter zahlreiche Anwohner in etlichen Gemeinden der Region. Zur Erinnerung: Der FDP-Landtagsabgeordnete Erik Schweickert aus Niefern-Öschelbronn setzt sich für eine Reform der Straßenverkehrsordnung ein, „die zum Ziel hätte, den Standort der Ortstafel nicht von der Erschließung, sondern generell vom Beginn der Bebauung abhängig zu machen“. Seit geraumer Zeit hat der Abgeordnete hierzu Initiativen gestartet, doch Bund und Land hatten das Vorhaben unisono abgelehnt.
Deshalb hatte Schweickert jüngst Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) um konkrete und praktikable Lösungsvorschläge gebeten, um den verkehrs- und lärmgeplagten Anwohnern helfen zu können. Der Abgeordnete kritisierte, dass Bund und Land gegenseitig die Verantwortlichkeiten hin und her schöben. Schweickert erinnert überdies an den vielbeachteten Kreisbesuch des Ministerpräsidenten auch in Remchingen, bei dem Winfried Kretschmann (Grüne) in der genannten Angelegenheit die Gemeinderäte vor Ort zu Maßnahmen ermutigt habe.
Skepsis beim Verkehrsamt
Deshalb hat der Abgeordnete in dieser Wochen Schreiben an die Rathausspitzen versandt mit der Bitte, Maßnahmen in die Wege zu leiten. Er selbst wolle sich dann gerne begleitend ebenfalls gegenüber dem Landratsamt, dem Regierungspräsidium und dem Verkehrsministerium für die Vorstöße einsetzen.
Die Redaktion wollte deshalb wissen, wie die untere Verkehrsbehörde des Enzkreis-Landratsamts den Sachverhalt einschätzt. Hierzu liegt die Antwort von Oliver Müller, dem Leiter des Straßenverkehrs- und Ordnungsamts, vor. Dort ist, um es vorwegzunehmen, eher ein skeptischer Grundton zu vernehmen. Müller wörtlich: „Die Straßenverkehrsordnung räumt den Verkehrsbehörden bei der Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen nur einen geringen Entscheidungsspielraum ein. So muss etwa eine besondere Gefahrenlage für die Verkehrssicherheit oder die durch Verkehrslärm beeinträchtigte Gesundheit bestehen, die nachweisbar über die allgemeinen verkehrlichen Auswirkungen hinausgeht.“ Die Voraussetzungen hierfür müssten rechtssicher vorliegen, damit man etwa gegen Verstöße von Rasern auch wirksam durch Verkehrsüberwachung vorgehen könne.
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