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Maulbronn -  24.09.2026
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Streit um die geplanten Windräder: Maulbronner Gemeinderat pocht auf Schutz des Welterbes

Maulbronn. Für reichlich Gesprächsstoff sorgte in der Vergangenheit im Maulbronner Gemeinderat der anvisierte Bau eines Windparks auf Neulinger Gemarkung. Laut dem Landesamt für Denkmalpflege stellen die im Umkreis sichtbaren Windräder eine Gefährdung für den Unesco-Welterbestatus des Klosters Maulbronn dar. Die Behörde empfiehlt deshalb eine Streichung des Vorranggebiets WE3.

Die Klosteranlage gehört seit 1993 zum Unesco-Weltkulturerbe – mögliche Auswirkungen der Windkraftplanung beschäftigen nun erneut den Gemeinderat.
Die Klosteranlage gehört seit 1993 zum Unesco-Weltkulturerbe – mögliche Auswirkungen der Windkraftplanung beschäftigen nun erneut den Gemeinderat. Foto: Göbel

Im Neulinger Rathaus sorgt diese Einschätzung für Verwunderung. „Wir haben zur dritten Beteiligung des Teilregionalplans Windenergie für die Region Nordschwarzwald einen Beschlussantrag formuliert“, wandte sich Maulbronns Bürgermeister Aaron Treut an den Gemeinderat. Dieser sei in Abstimmung mit den Fraktionsvorsitzenden so formuliert worden, dass es keine „Kollisionen“ mit Nachbarkommunen gebe. In der dritten Beteiligung geht es nun darum, dass Städte und Gemeinden sowie Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit Stellungnahmen zum Vorranggebiet WE3 in Neulingen abgeben können. Der Regionalverband hält in der aktuellen Planung am Vorranggebiet WE3 fest.

Nach Abschluss der dritten Beteiligungsrunde muss der Regionalverband die eingegangenen Stellungnahmen auswerten und über das weitere Vorgehen entscheiden. Die nächste Verbandsversammlung findet planmäßig am 2. Dezember statt. „Uns geht es darum, den Welterbestatus, wie er 1993 an die Klosteranlage verliehen wurde, zu schützen“, sagte Treut. Die Rathausverwaltung sei quasi qua Völkerrecht dazu verpflichtet. Treut verwies auf einen Besuch des Auswärtigen Amts aus Berlin in der Klosterstadt, bei dem genau dies deutlich geworden sei. „Das Völkerrecht steht auch über der Landesgesetzgebung“, so der Maulbronner Schultes.

Laut Beschlussvorlage sei beim Ausbau der erneuerbaren Energien ein verantwortungsvoller und unbeugsamer Umgang mit dem kulturellen Erbe aus Sicht der Klosterstadt unabdingbar. Beeinträchtigungen, die im ungünstigen Fall einen Verlust des Welterbestatus zur Folge hätten, seien inakzeptabel. Der kulturelle und wirtschaftliche Schaden werde in solch einem Fall schwer wiegen. Neben dem Welterbestatus des Klosters Maulbronn müsse auch das Naturschutzgebiet Aalkistensee berücksichtigt werden. Die dort unter Schutz gestellten Pflanzen und Tiere müssten bei allen Windkraftplanungen in „besonderem Maße“ berücksichtigt werden. Auch hier dürften keine Beeinträchtigungen entstehen. Der Gemeinderat bekräftigte die besondere Bedeutung des Aalkistenseegebiets als Lebensraum für geschützte Tier- und Pflanzenarten und als Naherholungsgebiet.

Ansonsten würden durch den aktuellen Entwurf des Teilregionalplans Windenergie grundsätzliche Belange der Stadt nicht tangiert. Das Gremium stimmte der Beschlussvorlage einstimmig zu.

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