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Keltern -  28.05.2026
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Streitfall Container: Wie geht es im Verfahren beim Verwaltungsgericht weiter?

Keltern. Viele Wochen war es still rund um den wild aufgestellten Arbeitscontainer oberhalb von Dietlingen in den Weinbergen. Nun fragten erneut zahlreiche Leser nach.

Stein des Anstoßes: der Container mitten in der Natur.
Stein des Anstoßes: der Container mitten in der Natur. Foto: Marx

Dank einer farblich an die Umgebung angepassten Bemalung wirkt der oberhalb von Dietlingen am Rand der Weinberge aufgestellte Container mittlerweile nicht mehr ganz so als Fremdkörper in idyllischer Natur am überdies künstlerisch gestalteten Aussichtspunkt mit stilechter Sitzgelegenheit. Gleichwohl gingen dieser Tage erneut Anfragen aus Keltern ein, wie es mit der umstrittenen Zukunft des Behälters mit Arbeitsmaterialien für die Weinbaubewirtschaftung weitergeht. Denn die ganze Sache ist längst zu einem juristischen Streitfall geworden. Zumal zu einer recht unnachgiebigen Angelegenheit. Der Nutzer des Arbeitscontainers hatte in der Vergangenheit gegenüber der Redaktion dargelegt, wie zwingend notwendig für ihn als Remchinger das Vor-Ort-Materialdepot zur Bewirtschaftung ist. Umgekehrt hatte das zuständige Enzkreis-Landratsamt keinen Zweifel gelassen, dass der Container dort nicht dauerhaft hingehört und der Standort zu räumen ist. In letzter Konsequenz wurde im Verfahren der Rechtsweg eingeschlagen. Nun ist das Verfahren abhängig beim Verwaltungsgericht Karlsruhe und trägt das Aktenzeichen 2 K 12156/25.

Die Redaktion fragte deshalb sowohl in Karlsruhe als auch beim Enzkreis nach, wie der Stand der Dinge eingestuft wird. In Karlsruhe war zu erfahren, dass im Verfahren erst alle Seiten vorab zu hören seien und möglicherweise in der zweiten Jahreshälfte eine Entscheidung falle. Da man bei der Pressestelle den Ball Richtung Landratsamt spielte, ordnete nunmehr die Pressestelle des Enzkreises den Container-Fall aus Keltern wie folgt ein: „Durch die Klägerseite wurde zunächst eine erste Begründung vorgelegt. Hierauf hat das Landratsamt Enzkreis mit Schriftsatz vom 4. Februar bereits ausführlich erwidert und dabei insbesondere auf die aus Sicht des Landratsamts maßgebliche Sach- und Rechtslage hingewiesen.“

Ergänzende Begründung

Im weiteren Verlauf habe die Klägerseite angekündigt, die Klage noch ergänzend zu begründen. Seit Februar sei seitens des Gerichts versucht worden, diese ergänzende Begründung zu erhalten. Hierfür sei der Klägerseite auch eine Fristverlängerung gewährt worden. berichtet Landratsamt-Pressesprecher Jürgen Hörstmann. Eine weitere beziehungsweise ergänzende Klagebegründung sei jedoch – trotz mehrfacher Erinnerung – nicht eingegangen. Vor diesem Hintergrund, so Hörstmann, bestehe „aus Sicht des Landratsamts derzeit kein Anlass für eine weitere inhaltliche Stellungnahme“. Das Landratsamt habe seine Rechtsauffassung mit der Klageerwiderung vom 4. Februar, wie erwähnt, bereits dargelegt. Solange keine ergänzende Begründung der Klägerseite vorliegt, erübrigt sich eine weitere Klageerwiderung. An der bisherigen fachlichen und rechtlichen Bewertung halte das Landratsamt unverändert fest. Hörstmann abschließend: „Die Beseitigungsanordnung wurde erlassen. Der hiergegen eingelegte Widerspruch durch das Regierungspräsidium Karlsruhe zurückgewiesen.“ Das weitere Verfahren liege nun definitiv beim Verwaltungsgericht Karlsruhe.

Unterschiedliche Ansichten

Apropos: In Keltern gehen die Meinungen im Container-Streit unabhängig von rechtlichen Erwägungen auseinander. Während die einen auf einen Abbau pochen und die Auffassung des Landratsamts teilen, haben andere auch Verständnis für den auswärtigen Winzer. Er brauche die Arbeitsmaterialien vor Ort und man solle doch froh sein, dass sich Menschen fänden, die ihren Teil dazu beitragen würden, die Kelterner Weinberge durch Nutzung aktiviert zu erhalten. Es wäre eigentlich sinnvoll, so der Hinweis, den auswärtigen Winzer zu unterstützen.