Tempo 30 in Öschelbronn: Landratsamt erläutert Hintergründe zur Entscheidung
Niefern-Öschelbronn. Seit kurzem gilt auf Anordnung des Enzkreises auf einem kurzen Abschnitt der Öschelbronner Ortsdurchfahrt vor dem Kindergarten Tempo 30. Die Straßenverkehrsbehörde hatte diese Entscheidung getroffen, nachdem sich die Voraussetzungen dafür verändert hatten; darauf weist das Landratsamt hin.

„Geschwindigkeits-Beschränkungen im Zuge einer Ortsdurchfahrt sind rechtlich nur unter ganz besonderen Bedingungen möglich, zum Beispiel im unmittelbaren Eingangsbereich einer Schule oder eines Kindergartens.“
Erste Landesbeamtin Dr. Hilde Neidhardt.
Im konkreten Fall geht es um den evangelischen Kindergarten in Öschelbronn, dessen Eingang bis zu einer kürzlich vorgenommenen baulich-organisatorischen Änderung in einem sicheren Seitenbereich des Gebäudes lag.
„Als daraufhin der unmittelbar an der Hauptstraße gelegene Eingang für die Nutzung geöffnet wurde, haben wir die Sach- und Rechtslage neu und natürlich anders bewertet“, sagt Neidhardt. Nachdem wiederholt der Eindruck vermittelt worden sei, diese Entscheidung sei erst auf Druck und nach langer Wartezeit erfolgt, betont die Verwaltungsjuristin: „Unsere Entscheidungen stehen jederzeit im Einklang mit den rechtlichen Grundlagen – auch in diesem Fall.“