Tod des 17-jährigen Cornelius in Neuenbürg: Autofahrer muss ins Gefängnis
Neuenbürg/Niefern-Öschelbronn/Pforzheim. Es herrschte großer Andrang am Montag im Amtsgericht Pforzheim: Rund 60 Angehörige, engste Familie, aber auch Mitschüler und Nachbarn waren zum Prozess gegen den Autofahrer gekommen, der am Neujahrstag 2023 durch ein unüberlegtes Überholmanöver bei Neuenbürg den 17-jährigen Motorradfahrer Cornelius Eisenblätter aus Niefern frontal erwischt und tödlich verletzt hatte (PZ berichtete). Am Ende setzte der Richter mit seinem Urteil ein Zeichen: Der 39-jährige Autofahrer muss für ein Jahr und neun Monate hinter Gitter.
Die Angehörigen hatten Fotos des verstorbenen Cornelius mitgebracht, die sie während der Plädoyers im Gerichtssaal nach oben hielten. Ein Foto des Jungen stand auch auf dem Tisch der Eltern, Saskia und Raphael Eisenblätter, die in dem Prozess wegen fahrlässiger Tötung als Nebenkläger auftraten. Wegen des großen Andrangs an Zuschauern wurde die Verhandlung kurz vor Beginn in einen größeren Saal verlegt.
Das war passiert: Am Abend des Neujahrstags waren Cornelius Eisenblätter und ein Freund nach einem Besuch bei seiner Oma im Schwarzwald auf ihren Motorrädern auf der B294 von Höfen nach Neuenbürg unterwegs. Kurz vor dem Ortseingang von Neuenbürg wurde der vorausfahrende Cornelius von einem Mercedes erwischt, der an der unübersichtlichen Stelle einen vor ihm fahrenden Audi überholen wollte. Der 17-Jährige wurde frontal erfasst, 15 Meter weit geschleudert und verstarb noch an der Unfallstelle.
Unter Tränen verfolgte seine Mutter Saskia Eisenblätter am Montag den Prozess gegen den Mann, der ihren Sohn auf dem Gewissen hat. Der 39-jährige Deutsche aus Pforzheimer war an dem Tag zusammen mit seiner Ehefrau unterwegs in die Therme nach Bad Wildbad. Anscheinend fuhr ihm ein 49-jähriger Audi-Fahrer auf der B294 nach dem Tunnel in Neuenbürg nicht schnell genug, sodass er sehr dicht auffuhr, wie der Audi-Fahrer im Zeugenstand aussagte. "Ich konnte die Scheinwerfer nicht mehr sehen." Am Ortsausgang auf Höhe des dortigen stationären Blitzers entschied sich der 39-Jährige schließlich zu dem - wie Richter Patrick Stemler es nannte - "völlig widersinnigen" Überholmanöver. Ein großer Fehler, den er direkt zu Beginn der Verhandlung über seinen Verteidiger Stefan Rothenstein einräumte. "Er hat die Situation falsch eingeschätzt", sagte der Anwalt.
Durch eine leichte Rechtskurve ist der Bereich am Ortsausgang von Neuenbürg schwer einzusehen, außerdem herrschte Dunkelheit. "Ich kenne die Strecke und ich würde nicht im Traum daran denken, dort zu überholen", fasste Richter Stemler zusammen. Tatsächlich hätte der 39-Jährige laut Gutachter sogar noch während des Überholvorgangs die Möglichkeit gehabt, durch Einscheren oder eine Vollbremsung Schlimmeres zu verhindern. "Wir wissen nicht, wo er da mit seinen Gedanken war", sagte Staatsanwältin Wiederrecht in ihrem Plädoyer.
Während der gesamten Verhandlung, in der die Details des Unfallhergangs mithilfe mehrerer Zeugen und eines Gutachters ermittelt wurden, wendete der angespannt wirkende 39-jährige Angeklagte sein Gesicht ab. Vor den Eltern, die ihm gegenüber saßen. Und den Zuschauern im Saal. Immer wieder schloss er seine Augen. In seinen letzten Worten vor der Urteilsverkündung entschuldigte sich der Angeklagte bei der Familie: "Es tut mir sehr, sehr leid. Ich bitte um Entschuldigung." Für die Tante von Cornelius, Susanne Eisenblätter, die den Prozess verfolgte, kam das zu spät: "Wäre das eine ehrliche Entschuldigung gewesen, hätte er schon vorher Kontakt aufgenommen." Seit dem Unfall habe kein Kontakt zu den Hinterbliebenen stattgefunden. "Heute ist unser Cornelius zum zweiten Mal gestorben", so die Tante.
Am Ende steht eine Haftstrafe. "Aber kein Urteil dieser Welt kann Ihnen Ihren Sohn zurückbringen", sagte Richter Stemler in seiner Begründung. Verteidiger Rothenstein hatte zuvor in seinem Plädoyer gefordert, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, weil sein Mandant nicht vorbestraft ist und durch seine gesicherten Lebensumstände eine gute Sozialprognose aufweise. Dem stimmte Richter Stemler zwar zu, entschied sich aber - entgegen anderer ähnlicher Fälle - für die Vollstreckung der Strafe. Die Begründung: die Rücksichtlosigkeit, mit der sich der Angeklagte in der Situation verhalten habe. "Das könnte dem Rechtsempfinden der Bevölkerung sonst nicht mehr verkauft werden, wenn sowas mit Bewährung enden würde." Ob der Angeklagte Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen wird, ist noch offen.
