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Blaulicht -  09.09.2024
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Über drei Promille: Betrunkener 44-Jähriger in Heimsheim aus Verkehr gezogen

Heimsheim. Mit über drei Promille ist ein 44-Jähriger mit seinem Auto am Freitagmittag von der Polizei in Heimsheim aus dem Verkehr gezogen worden.

Der 44-Jährige muss nun mit einer Anzeige rechnen.
Der 44-Jährige muss nun mit einer Anzeige rechnen. Foto: gopixa - stock.adobe.com

Den Beamten wurde ein augenscheinlich betrunkener Mann gemeldet, der mit seinem Fahrzeug in Richtung Heimsheim unterwegs sei. Den Polizisten gelang es, den 44-Jährigen gegen 14 Uhr an einer Bushaltestelle Schafwäsche einer Kontrolle zu unterziehen. Ein Atemalkoholvortest vor Ort hatte einen Wert von über 3 Promille zum Ergebnis. Der Autofahrer musste seinen Führerschein und Blut abgeben. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Straßenverkehr.

Allgemeine Hinweise der Polizei:

Ab 0,3 Promille kann von einer sogenannten "relativen Fahruntüchtigkeit" gesprochen werden, erklärt die Polizei in einer Pressemitteilung. Kommen ab diesem Promillewert noch alkoholbedingte Fahrfehler oder ein dadurch verursachter Verkehrsunfall mit Personenschaden oder entsprechendem Sachschaden hinzu, hat die Fahrerin oder der Fahrer mit einer Strafanzeige und fahrerlaubnisrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Ab 1,1 Promille wird bei Autofahrern im öffentlichen Straßenverkehr von "absoluter Fahruntüchtigkeit" gesprochen. Die Folgen sind in der Regel eine Strafanzeige und die Entziehung der Fahrerlaubnis. Abhängig vom Blutalkoholspiegel werden Hör- und Sehfähigkeit beeinträchtigt, Koordinations- und Reaktionsvermögen lassen nach, Distanzen und Geschwindigkeiten werden falsch eingeschätzt. Menschen unter Alkoholeinfluss handeln weniger gefahrenbewusst und sind risikofreudiger. Bereits bei einer Alkoholisierung von 1,5 Promille (absolute Fahruntüchtigkeit) steigt das Unfallrisiko um das 12-fache.

Autor: pol