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Enzkreis -  12.10.2026
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Übernahme der Stadtbusse vom Enzkreis: Keine Sonderregeln für Mühlacker

Ein erster positiver Beschluss im Enzkreis-Ausschuss für die Übernahme durch das Landratsamt ist getroffen – aber mit klaren Spielregeln.

Der Verkehr der Stadtbusse in Mühlacker wird derzeit noch von den dortigen Stadtwerken organisiert – zukünftig aber wohl vom Enzkreis.
Der Verkehr der Stadtbusse in Mühlacker wird derzeit noch von den dortigen Stadtwerken organisiert – zukünftig aber wohl vom Enzkreis. Foto: Meyer (Archiv)

Nach über 20 Jahren wird der Stadtbusverkehr in Mühlacker aller Voraussicht nach in neue Hände gelegt. Ab dem 9. Dezember 2029 soll sich nicht mehr die Stadt Mühlacker in Form der dortigen Stadtwerke um den städtischen Busverkehr kümmern, sondern der Enzkreis. Darauf arbeitet die Kreisverwaltung im Landratsamt hin – und hat dafür am Montag grundsätzlich grünes Licht vom Umwelt- und Verkehrsausschuss erhalten. Bei einer Enthaltung stimmten die Ratsmitglieder für die Übernahme der Aufgabenträgerschaft, die dann allerdings an klare Bedingungen geknüpft sein wird: Die zu diesem Zeitpunkt geltenden Standards aus dem Nahverkehrsplan werden dann auch für die Stadt Mühlacker gelten. Nach diesem ersten Grundsatzbeschluss muss aber der Kreistag in seiner Sitzung am 2. November noch zustimmen.

Besonders wichtig für die Ratsmitglieder des Ausschusses war am Montag, dass die Mühlacker Stadtverwaltung bei der Vergabe eng einzubeziehen ist, die Entscheidung über die tatsächliche Vergabe aber dem Enzkreis alleine obliege. Sonderwünsche für die Große Kreisstadt werde es keine geben, sagte Steffen Bochinger (Freie Wähler). Das unterstrich auch Hans Vester (SPD): „Wenn wir Mühlacker übernehmen, dann zu den Bedingungen, die auch für den restlichen Enzkreis gelten.“ Er habe sich schon 2004 „etwas gewundert“, dass die Stadt Mühlacker den Busverkehr in die eigenen Hände genommen habe.

Rein rechtlich, erinnerte Landrat Bastian Rosenau, sei der Kreis nicht verpflichtet, den Busverkehr in Mühlacker zu übernehmen. Im Sinne der Daseinsvorsorge für die Menschen sei es jedoch das erklärte Ziel, das ÖPNV-Angebot – unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Kreises – aufrechtzuerhalten beziehungsweise sogar auszubauen. Aber auch die Kreisverwaltung wartete mit der klaren Maßgabe auf, dass alleine der Landkreis letztlich entscheide, in welchem Umfang die Stadt Mühlacker beim Busverkehr zukünftig dann bedient werde.

Zudem hatte sich die Kreisverwaltung dafür ausgesprochen, nicht in den laufenden Vertrag in Mühlacker einzugreifen, so Erste Landesbeamtin Hilde Neidhardt. Daher ist die Übernahme für Dezember 2029 geplant, in die Planungen dafür muss der Enzkreis aber schon wesentlich früher einsteigen. Bei positiver Beschlusslage im Kreistag will das Landratsamt sofort mit der Vorbereitung der Vergabe des neuen Verkehrsvertrags mit Start am 9. Dezember 2029 beginnen. Denkbar in Mühlacker ist dann auch – wie aus Keltern und Remchingen bekannt –, in den Abendstunden auf ein flexibles On-Demand-Angebot zu setzen.

„Es ist klar, dass wir dann weniger Mitspracherecht haben“, sagte CDU-Rat Günter Bächle, der auch Fraktionsvorsitzender im Mühlacker Gemeinderat ist. „Das wird sicher noch zu Diskussionen führen.“ Genau eine solche Diskussion wird es am Freitag wohl noch bei einer Klausurtagung des Gemeinderates in der alten Feuerwache geben – was sichtlich zur Verwirrung einiger Kreistagsmitglieder beitrug. Offen ist, ob diese Klausur in Mühlacker noch einmal Auswirkungen auf den nun getroffenen Beschluss hat.