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Bad Wildbad -  05.02.2026
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Umstrittene Jagd bei Sprollenhaus: Darum nimmt die Polizei jetzt Ermittlungen auf

Bad Wildbad. Nach der Strafanzeige des Vereins „Wildes Bayern“ wegen mutmaßlich verbotener Abschüsse von säugenden Hirschkühen bei einer Jagd im Bereich Sprollenhaus hat die Staatsanwaltschaft Tübingen das Polizeipräsidium Reutlingen mit der Aufnahme der Ermittlungen beauftragt. Das bestätigt jetzt der Sprecher der Staatsanwaltschaft Tübingen, Lukas Bleier, auf Anfrage. Nach Informationen der PZ wurden erste Zeugen bereits vernommen.

Wegen einer umstrittenen Jagd bei Sprollenhaus ermittelt nun die Polizei.
Wegen einer umstrittenen Jagd bei Sprollenhaus ermittelt nun die Polizei. Foto: Privat

Im Dezember vergangenen Jahres hatte die Staatsanwaltschaft noch mitgeteilt, dass geprüft werde, ob ein Anfangsverdacht vorliege. Nun scheint der Fall, der seit Monaten für Schlagzeilen sorgt, Fahrt aufzunehmen.

Auslöser für die Ermittlungen sind Vorwürfe rund um eine Jagd Ende August 2025 im Forstbezirk Westlicher Schwarzwald. Dabei sollen mehrere säugende Hirschkühe erlegt worden sein. Der Abschuss solcher Muttertiere ist verboten, weil die abhängigen Jungtiere ohne Mutter häufig sterben. Kritiker befürchten, dass verwaiste Kälber qualvoll verhungert sein könnten.

Strafrechtliche Prüfung

Der Verein „Wildes Bayern“ nimmt in seiner Strafanzeige nicht nur die beteiligten Schützen ins Visier, sondern auch mögliche Versäumnisse bei Behörden. Der Verein fordert eine strafrechtliche Prüfung, ob neben Verstößen gegen Jagd- und Tierschutzrecht auch eine Strafvereitelung im Amt in Betracht kommt. Damit rücken ForstBW sowie das Ministerium für Ernährung, Ländlicher Raum und Verbraucherschutz als Rechtsaufsichtsbehörde in den Fokus.

Der Fall ist nicht der erste Konflikt um die Jagdpraxis im Forstbezirk Westlicher Schwarzwald. Seit Monaten gibt es Kritik aus Teilen der Jägerschaft und aus der Bevölkerung. Bereits zuvor waren bei Jagden Muttertiere erlegt worden. In solchen Fällen seien Selbstanzeigen eingegangen und Bußgelder verhängt worden. Kritiker bemängeln jedoch, dass dies keine ausreichende Konsequenz sei und sich die Frage stelle, ob mögliche Straftatbestände überhaupt konsequent an Polizei oder Staatsanwaltschaft weitergegeben wurden.

Ministerium und ForstBW weisen Vorwürfe zurück, kündigen jedoch an, die Rotwild-Jagdkonzeption im Nordschwarzwald anpassen zu wollen. Auch die örtliche Jägerschaft soll in weitere Planungen eingebunden werden.

Frühes Ermittlungsstadium

Wie die Ermittlungen laufen und ob sich der Verdacht strafbaren Handelns bestätigt, ist derzeit offen.

Bleier betont: „Angesichts des frühen Stadiums des Ermittlungsverfahrens bitte ich um Verständnis dafür, dass weitere Fragen derzeit noch nicht beantwortet werden können.“

Offen bleibt damit unter anderem, gegen wen sich die Ermittlungen konkret richten – ob gegen die beteiligten Jäger, Verantwortliche bei ForstBW oder Mitarbeiter der Rechtsaufsichtsbehörde. Ebenso unbeantwortet bleibt, welche Straftatbestände die Staatsanwaltschaft Tübingen im Moment prüft.

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