Umstrittener Turmbau: Schömberger Bürgerbegehren unzulässig
Schömberg. Die Sondersitzung des Gemeinderats nächste Woche in Schömberg birgt Zündstoff: Es geht um die Bürgerbegehren für und gegen den Turmbau in Oberlengenhardt, außerdem steht ein alternativer Standort für das Projekt auf der Tagesordnung.
Bei den Bürgerbegehren kommt die Verwaltung zu dem Schluss, dass beide Vorhaben unzulässig sind. Der Standort des Turms soll innerhalb von Oberlengenhardt verlegt werden.
Das Bürgerbegehren gegen den Turm ist aus folgenden Gründen unzulässig, wie die Verwaltung schreibt: Es richte sich im Kern nicht gegen die Mehrkosten und die Ausstattungsveränderungen, die Ende Februar beschlossen wurden. Vielmehr gehe es grundsätzlich um den Bau des Turms. Das zeige sich an der Formulierung des Begehrens, wo es heißt: „Sind Sie dafür, die Beschlüsse des Gemeinderats vom 27. Februar zum Neubau eines Aussichtsturms in Schömberg-Oberlengenhardt aufzuheben?“ Und weiter: „Wir fordern die Entscheidung über den Bau eines Aussichtsturms in Oberlengenhardt (...).“ Und in der ersten Zeile der Unterschriftenliste: „Bürgerbegehren gegen die neuen Pläne für einen Aussichtsturm in Schömberg-Oberlengenhardt.“
Das Bürgerbegehren sei also inhaltlich gegen den Bau des Turms gerichtet – dafür sei die Frist aber abgelaufen gewesen. Denn die Beschlüsse zur Vorplanung habe der Gemeinderat bereits Anfang Dezember gefasst, genauer gesagt billigend zur Kenntnis genommen.
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