Gemeinden der Region
Enzkreis -  26.03.2021
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Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe: Maulbronn muss im Zweckverband bleiben

Karlsruhe/Enzkreis/Maulbronn. Die 9. Kammer des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hat einer Klage des Zweckverbands Breitbandversorgung im Enzkreis gegen die Stadt Maulbronn stattgegeben. Das Urteil, das am Freitag bekannt gegeben wurde, stellt fest, dass zum einen die Kündigung der Zweckverbandsmitgliedschaft durch Maulbronn unwirksam ist und zum anderen die Zahlung der Verbandsumlage für 2020 geleistet werden muss.

Der Zweckverband wurde 2013 gegründet. Ihm gehören 25 Kommunen im Enzkreis und der Enzkreis selbst an, seit 2013 auch Maulbronn. Aufgabe des Verbandes ist die Schaffung und Unterhaltung einer leistungsfähigen Breitbandversorgung im Verbandsgebiet. Die Kostendeckung erfolgt unter anderem durch eine von den Mitgliedern erhobene Umlage.

Im Dezember 2019 kündigte Maulbronn die Mitgliedschaft im Zweckverband. In der Folge bezahlte Maulbronn für das Jahr 2020 die Umlage für den Zweckverband von knapp 60.000 Euro nicht. Gegen die Kündigung und die Nichtentrichtung der Umlage wandte sich der Zweckverband erfolgreich mit der jetzt entschiedenen Klage.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können Berufung vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim einlegen. Ob die Stadt Maulbronn diese Möglichkeit nutzt, ist noch offen. Man müsse sich zuerst mit dem Rechtsbeistand der Stadt beraten, heißt es aus dem Rathaus.

Mehr lesen Sie am 27. März in der „Pforzheimer Zeitung“ oder im E-Paper auf PZ-news.

Autor: pm/pep