Urteil im Daudert-Prozess: Angeklagte müssen mehrere Jahre in Haft
Pforzheim. Wegen des Überfalls auf den Gastronomen Frank Daudert (56) in dessen Wohnung in der Nordstadt im August 2019 sind die zwei Angeklagten am Montagnachmittag in Pforzheim jeweils zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden.

Pavel K. (40, Name geändert) zu sieben Jahren und sechs Monaten. Davon muss er ein Jahr und neun Monate in einer geschlossenen Entziehungsanstalt verbringen, danach zwei Jahre im Gefängnis – das macht insgesamt drei Jahre und neun Monate. Danach könnte er nach Absitzen der Hälfte seiner Strafe wegen guter Führung zur Bewährung entlassen werden. Darüber entscheidet dann eine Strafvollstreckungskammer. Osman C. (39) wurde zu sechs Jahren und acht Monaten Haft verurteilt.
Der Erste Staatsanwalt Bernhard Ebinger hatte zuvor für beide Angeklagten jeweils siebeneinhalb Jahre Haft gefordert. Den Ausführungen in seinem Plädoyer am letzten Prozesstag vor der Auswärtigen Großen Strafkammer schloss sich Bastian Meyer als Vertreter der Nebenklage an.
Die Beweislage sei eindeutig gewesen, so Ebinger und Meyer: überall DNA-Spuren - am Tatort, also Schlaf- und Wohnzimmer Dauderts, an seiner Kleidung, an den Overalls und Masken, die die Angeklagten mutmaßlich getragen und sich bei der Flucht dieser entledigt hatten, dazu noch ein Geldbündel und ein Einzahlungsbeleg Dauderts in der Socken von Osman C.
Meyer: "Das war kein ,rauchender Colt' mehr, sondern ein brennendes Waffenarsenal."
Pavel K. ließ seine Rechtsanwältin eine Stellungnahme verlesen, wonach er unter anderem aus Geldnot gehandelt habe. Denn der gebürtige Pole, der mit sieben Jahren nach Pforzheim kam, benötigte nach eigener Darstellung Geld für seine täglich zwei Gramm Heroin.
Geldschwierigkeiten waren es nach eigenem Bekunden auch bei seinem mutmaßlichen Komplizen Osman C. (beide geständigen Angeklagten belasteten im übrigen den anderen ausdrücklich nicht), der sich immerhin schriftlich bei Daudert entschuldigt. Pavel K. tat dies nicht - ihm tat nur Dauderts Mutter (die laut Hilfe gerufen hatte, nachdem sie mitbekam, was im Haus vor sich ging) und seine eigene Mutter leid, die ihn wegen Corona in der Vollzugsanstalt Stammheim nicht besuchen könne. Vielleicht in seinem letzten Wort, bevor sich das Gericht zur Urteilsberatung zurückzieht.
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