Urteil im Fall des getöteten Schmuckhändlers aus Pforzheim: 37-Jähriger zu lebenslänglicher Haft verurteilt
Pforzheim. "Er hat sich in der Idee, hintergangen zu werden, verrannt", erklärte der Vorsitzende Richter Alexander Lautz. Die Schwurgerichtskammer am Karlsruher Landgericht ist sich sicher, dass ein 37-Jähriger aus dem Landkreis Calw einen Pforzheimer Schmuckhändler am 21. Juni des vergangenen Jahres ermordet hat. Deshalb wurde er an diesem Freitagvormittag zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt.
"Es gibt kein Zweifel, dass er ihn heimtückisch getötet hat", so Lautz. Neben dem Mord sieht das Gericht den Vorwurf des Besitzes von Kinderpornografie als bewiesen an. Bei seiner Verhaftung fanden die Ermittler 1.659 Dateien kinderpornografische Schriften auf dem Laptop des Angeklagten. Bereits in den USA saß der 37-Jährige wegen des gleichen Vorwurfs in Haft.
Störung der Sexualpräferenz
Eine Sachverständige hatte starke pädophile Neigungen und eine Störung der Sexualpräferenz beim Beschuldigten erkannt. In seinen Geräten nutzte er Suchbegriffe, wie „Child Prostitution“ oder „Lolita“. Zudem führte er über Chats Sexualgespräche mit Männern und bot Räume für eine DOM/SUB-Beziehung.
Am Dienstag hatten Oberstaatsanwalt Harald Lustig und Nebenklagevertreter Markus Schwab in ihren Plädoyers bereits eine lebenslängliche Strafe gefordert. Verteidiger Marvin Schroth hatte hingegen auf ein Strafmaß für schwere Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. Der Prozess hatte bereits im März begonnen und erstreckte sich über 22 Verhandlungstage. Hierbei zeigte sich ein starkes öffentliches Interesse im Schwurgerichtssaal.
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