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Remchingen -  27.08.2021
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Verein zufrieden mit Urteil: Keine Berufung im Rechtsstreit um das Altenpflegeheim in Remchingen

Remchingen. Der frühere Trägerverein des Remchinger Altenpflegeheims akzeptiert das Urteil, das das Karlsruher Landgericht vor einer Woche gefällt hat. „Wir sind zufrieden und werden nicht in Berufung gehen“, so der frühere Vorsitzende und Alt-Bürgermeister Wolfgang Oechsle.

Die Ansichten des Vereins fänden sich im Urteil ausreichend wieder, sagt er – auch, wenn die schriftliche Begründung noch nicht vorliege. Nach rund fünf Jahren Rechtsstreit könne man einen Schlussstrich unter die Angelegenheit ziehen. Wie berichtet, hat das Gericht beiden Seiten nur zum Teil recht gegeben: Die Gemeinde erhält vom Verein rund 52.000 Euro der einbehaltenen Pacht, die Forderung betrug knapp 500.000 Euro. Der Verein erhält von der Gemeinde 165.000 Euro zu viel bezahlter Pacht. Mit der Forderung nach weiteren 270.000 Euro als Ersatz für Gegenstände konnte er sich nicht durchsetzen. Dennoch: Der Verein kommt unterm Strich besser weg als die Gemeinde. Ob man in der Verwaltung das Urteil akzeptieren wird, steht noch nicht fest, da die Begründung noch aussteht. Kämmerer Gerd Kunzmann schloss in der ersten Reaktion den Gang in die nächste Instanz nicht aus.

Autor: sab