Verkehrsschilder mit Flügeln: Droht den Spaßmachern eine Strafe?
Mühlacker-Mühlhausen. Schon in der vergangenen Weihnachtszeit mag sich so mancher Autofahrer auf der Kreisstraße 4505 zwischen Mühlhausen und Roßwag verdutzt die Augen gerieben haben, als er da ein geflügeltes Reh auf einem Wildwechsel-Warnschild erspäht hat. Was damals vielleicht noch als Weihnachtsscherz mit Santa Claus und seinen fliegenden Rentieren abgetan werden konnte, hat nun eine neue Ebene erreicht.
Denn auf der Strecke setzen mittlerweile zwei geflügelte Tiere im Schilderdreieck zum Sprung an. Erst bei näherer Betrachtung ist zu sehen, dass die Flügel als Schablone gefertigt und den Rehen auf dem Schild angeklebt worden sind. Während die an Fabelwesen erinnernden Tiere den ein oder anderen Verkehrsteilnehmer bisweilen zwar belustigen mögen, ist das bei den Ordnungshütern nicht unbedingt der Fall. „Es kommt schon öfter mal vor, dass Kommunen darüber klagen, dass Verkehrszeichen verschmutzt, beschädigt oder zerstört werden“, berichtet der Karlsruher Polizeisprecher Frank Otruba.
In dem besagten Fall ist er sich allerdings nicht sicher, ob überhaupt der Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt ist. „Es hängt natürlich auch davon ab, ob das Schild problemlos wieder in den Normalzustand versetzt werden kann“, meint Otruba. „Ich sehe durch die Aktion aber keinen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.“ Über die Veränderung des Verkehrszeichens hinwegsehen oder sie sogar tolerieren, könne man aber nicht. „Es ist und bleibt unzulässig“, so Otruba, der dabei vor allem die Gefahr sieht, dass das „geflügelte Reh“ womöglich Autofahrer ablenken könnte und sich dadurch die Unfallgefahr erhöht.
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