Vermeintliche sexuelle Belästigung auf Oechsle Fest: Prozessauftakt wirft Fragen auf
Pforzheim. Wegen sexueller Belästigung und Körperverletzung müssen sich zwei afghanische Staatsbürger im Alter von 23 und 29 Jahren vor dem Pforzheimer Amtsgericht und unter Vorsitz von Richterin Stephanie Gauß verantworten. Am 23. August 2024 sollen die Männer mit einem weiteren Mann auf dem Oechsle-Fest gewesen sein. Dort seien sie auf die Gruppe um die geschädigten Frauen getroffen.
Gemeinsam hätten sie getanzt und gefeiert. Alkohol sei ebenfalls getrunken worden. Die Angeklagten sollen dann einer 20-jährigen Geschädigten an die Brüste und den Po gefasst haben. Ihre damals 13-jährige Freundin und ebenfalls Geschädigte soll auch berührt worden sein und habe sich anschließend mit dem dritten Mann, ebenfalls Afghane, von der Gruppe entfernt. Dieser habe sie dann zunächst über der Kleidung berührt und anschließend zum Oral- und Analverkehr gedrängt. Die Anklage gegen ihn wird in einem separaten Prozess verhandelt.
Allen drei Männern wird außerdem Körperverletzung vorgeworfen, da es nach den mutmaßlichen sexuellen Übergriffen zu Handgreiflichkeiten zwischen den afghanischen Männern und den Freunden der beiden Geschädigten gekommen sein soll. Doch ganz klar wurde am ersten Verhandlungstag nicht, wie sich die vermeintliche Tat konkret abgespielt haben soll. Denn alle Zeugen schilderten den Vorfall anders. Die beiden Angeklagten äußerten sich gar nicht zu den Vorwürfen. Zum einen blieb unklar, wer denn mit wem und wann genau das Oechsle-Fest besuchte. Und auch welche Rolle die 20-jährige vermeintlich Geschädigte in der ganzen Geschichte einnahm, ist unklar. Denn die geladenen Zeugen waren hauptsächlich Freunde der 13-jährigen Geschädigten. Ob die 20-Jährige tatsächlich sexuell belästigt wurde und wo sie sich während der vermeintlichen Tat genau befand, konnte niemand so klar sagen. Und auch zu der anschließenden Auseinandersetzung blieben Fragezeichen. An zerbrochene Flaschen konnte sich alle erinnern. Ob es eine oder mehr waren, das wurde nicht geklärt.
Die Verhandlung wird am Dienstag, 18. November, um 9 Uhr fortgesetzt.
